RA-040/2024 Einbeziehung Stadtrat Einwohner:innenversammlung

  1. Wie wird der Stadtrat in die Vorbereitung und Durchführung der Einwohnerversammlung in einer, der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechenden Regelung, einbezogen?
  2. Welche Möglichkeiten erhalten die Stadträt:innen, sich im unmittelbaren Umfeld des
    Veranstaltungsortes und für die Bürger:innen sicht- und ansprechbar zu positionieren?
  3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Ämter so positioniert sind, dass die Einwohner:innen sie für Fragen aufsuchen können?

Antwort:

Antwort_RA-040_2024PDF-Datei (173,74 KB)