RA-040/2024 Einbeziehung Stadtrat Einwohner:innenversammlung
- Wie wird der Stadtrat in die Vorbereitung und Durchführung der Einwohnerversammlung in einer, der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechenden Regelung, einbezogen?
- Welche Möglichkeiten erhalten die Stadträt:innen, sich im unmittelbaren Umfeld des
Veranstaltungsortes und für die Bürger:innen sicht- und ansprechbar zu positionieren? - Wie kann sichergestellt werden, dass die Ämter so positioniert sind, dass die Einwohner:innen sie für Fragen aufsuchen können?
Antwort:
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