IA-054/2024 Windkraftvorhaben im Ortsteil Euba
- Wie schätzt die Stadtverwaltung die Auswirkungen auf die Gewerbetriebe in Euba ein
(bspw. Reiterhof, Gasthof)? - Sind im Falle der Genehmigung der Anlagen Zuweisungen im Rahmen der 0,2‑Cent/kWh- Erlöserstattung direkt an die Betroffenen möglich?
- Gibt es bzgl. des Baus der Windkraftanlagen Lärmschutzgutachten? Wenn ja, welche Ergebnisse sind daraus zu verzeichnen?
- Wenn es bisher keine Lärmschutzgutachten gab, sind welche in Planung? Wenn ja, wann erfolgen diese? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Szenarien hat die Feuerwehr Chemnitz für den Fall einer Havarie an einer Windkraftanlage?
- Auf welcher Basis würde die Stadt Chemnitz die Rahmenbedingungen für Rückstellungen festsetzen, die für den Rückbau von Windkraftanlagen nach der Nutzungsdauer notwendig sind (ohne mögliches Re-Powering)?
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