Aus dem Stadtrat vom 15. Mai 2024: Präventive Programme an Schulen
An die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion als Einbringerin zunächst die Referenz, dass es verdienstvoll ist, dem soeben erörterten Ansatz der AfD-Stadtratsfraktion mit ihrem Antrag zur Sicherheit an Chemnitzer Schulen, den hier gegenständlichen, im Grundansatz vernünftigen, entgegenzusetzen.
Wir haben mit diesem Antrag auch keine allzu großen Probleme, insbesondere nicht in der jetzt vorliegenden Änderungsfassung.
Wir sehen es aber auch hier als Manko, dass der Stadtrat quasi über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Chemnitzer Schulen entscheiden und beschließen soll, ohne, dass er sich vorher auf einer fundierten Grundlage Aufschluss verschafft hat, wie sich denn das Lagebild diesbezüglich in Chemnitz darstellt.
Es mag sein, dass dies im Schulausschuss bzw. im Jugendhilfeausschuss eine Rolle gespielt hat, im Umwelt‑, Klima- und Sicherheitsausschuss nicht – wenn ich es recht sehe, in der ganzen Legislatur nicht. Jetzt aber sollen wir mit hinreichender Sachkunde entscheiden, was in Reaktion auf eine nebulöse Lage angemessen und das notwendig zu Finanzierende ist.
Deshalb, um zu diesen analytischen, empirisch gestützten Erkenntnissen über die Situation in puncto Gewalt an Schulen und in ihrem Umfeld zu kommen, wird mit unserem Änderungsantrag die Stadtverwaltung mit an vorderster Stelle ersucht, mit dem Kriminalpräventiven Rat und der Polizeidirektion Chemnitz zunächst Schwerpunkte im Umfeld von Schulen zu erörtern, zu definieren und Strategien zur Begegnung hierauf zu entwickeln.
Die Datenbank Prävention des Kriminalpräventiven Rates der Stadt Chemnitz bündelt bereits heute für Lehrerinnen und Lehrer, für freie Träger aber auch für alle Interessierten eine Vielzahl von Präventionsangeboten der Stadt Chemnitz in den Handlungsfeldern Gewalt- und Suchtprävention, Demokratieerziehung, antirassistische Bildungsarbeit etc. Gleichzeitig benennt sie alle Vereine, Institutionen und Organisationen, die präventiv in den genannten Handlungsfeldern tätig sind und die zu einem erheblichen Teil auf eben der Koordination und Abstimmung zwischen Schulen, freien Trägern, Verwaltung und Polizei auf diesem Gebiet beruhen.
Aus unserer Sicht ist es unverzichtbar, den Kriminalpräventiven Rat themenbezogen einzuschalten.
Vorliegender Antrag der SPD begehrt zuvörderst, dass die Stadtverwaltung in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Schulkonferenzen in diesen dafür sensibilisiert, bei Gewaltdelikten an und im Umfeld von Schulen von Strafanzeigen Gebrauch zu machen und Hilfen von Polizei – ursprünglich war noch vom Stadtordnungsdienst die Rede – in Anspruch zu nehmen.
Wo und tatsächlich eindeutig ein begründeter Verdacht von strafbaren Handlungen vorliegt, die von Menschen begangen worden sind, die das Strafmündigkeitsalter erreicht haben, die also mindestens 14 Jahre alt sind, muss man sicherlich im Einzelfall auch Strafanzeige erstatten. Aber sofort loszumarschieren, mit dem repressiven Ansatz „anzeigen“, ist für den Phänomenbereich, um den es hier geht, deplatziert.
Natürlich muss gewährleistet sein, dass Gewaltdelikte und angrenzende Rechtsverletzungen, auch Schulabsentismus, also schwere Schulbummelei u. Ä. nicht unter den Teppich gekehrt, nicht ausgesessen werden. Deshalb begehren wir, wenn es zu derartigen Vorfällen und Häufungen kommt, den Kontakt zu den zuständigen Sicherheitsbehörden zu suchen, wo bei Straftaten dann die Polizeidirektion, bei Schulbummelei u. Ä. die zuständigen Fachbehörden der Stadt Chemnitz mit Ordnungsmaßnahmen entsprechend reagieren können.
Durchaus als hilfreich erachtet wird von uns auch die von der CDU-Fraktion vorgesehene Erweiterung um einen Punkt 6. mit der Maßgabe, an Schulen mit Konflikthäufungen einen Schulsicherheitsrat zu bilden, der aus unserer Sicht auch in seiner jetzt vorgesehenen Zusammensetzung geeignet ist, bei Konflikthäufungen kompetent zu intervenieren.
Dem Änderungsantrag der CDU stimmen wir also zu.
Soweit unser Änderungsantrag keine Mehrheit findet, darf ich bereits jetzt für unsere Fraktionsgemeinschaft eine Abstimmung des Antrages der SPD-Fraktion in der dann zur Schlussabstimmung geltenden Fassung in Einzelpunkten erbitten.