Aus dem Stadtrat vom 15. Mai 2024: Anmerkungen zum Mietvertrag Gesundheitsamt
Mein Kollege Berger hat im VFA letzte Woche einige Fragen zur Vorlage gestellt.
Ich möchte darum nochmals nachfragen, welche Optionen bestehen hinsichtlich des Raumbuches, da ja feststeht, dass die Raumkapazitäten bei Besetzung aller Stellen im Gesundheitsamt – besonders der Arztstellen – nicht ausreichen werden. Da muss doch jetzt ein Plan bestehen, weil man nicht bei Bedarf erst nach einem Räumchen suchen darf. Und – wir wollen es nicht hoffen – kann doch etwas Ähnliches wie die Coronapandemie über uns kommen – ich will damit sagen, das Gesundheitsamt darf nach der Pandemie nicht wieder als „brauchen wir ja auch“ behandelt werden.
Der Zustand des Gebäudes ist in die Jahre gekommen. Lt. Vorlage ist der Vermieter bereit, rund 1,2 Mio. € in das Gebäude zu investieren. Wenn ich mich recht erinnere, war diese Summe vor einigen Jahren, also vor der Pandemie und vor Inflation im Gespräch. Man muss kein Baufuchs sein, um erahnen zu können, dass diese Summe nicht ausreicht. Wir erwarten, dass hier nachverhandelt wird und zumindest der Inflationsfaktor und damit die gestiegenen Baupreise auf die 1,2 Mio. € draufgepackt werden.
Vom Kämmerer hätte ich gern gewusst, ob für die Pflichtaufgabe Gesundheitsfürsorge Mittel im Haushalt oder im nächsten Doppelhaushälfte vorgesehen sind – auch um die in die Jahre gekommenen Möbel zu ersetzen.
Es kann nämlich nicht sein, dass ein Bürger wegen einer notwendigen Impfung das Gesundheitsamt aufsucht und mit einem Beinbruch wieder herausgeht, weil der Stuhl zusammengebrochen ist.
Zusammengefasst – die Lehre aus der Pandemie heißt, das Gesundheitsamt personell, finanziell und räumlich zu stärken und nicht wieder auf das Mindestniveau zurückzufahren, um dann wieder …