Aus dem Stadtrat vom 19. Juni: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Röhrsdorf
Nach langem Ringen des Ortschaftsrates Röhrsdorf steht heute die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf der Tagesordnung unseres Stadtrates.
Über 10 Jahre hat es gedauert, bis nunmehr ein Schlussstrich daruntergezogen werden kann. Damals haben wir im Ortschaftsrat beschlossen, mehrere geplante Wohngebiete mit Geschoss-Wohnungsbau zu streichen. Zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche wäre dafür in Anspruch genommen worden. Da innerhalb unserer geschlossenen Bebauung (zwischen Goethe- und Beethovenweg) genügend Lücken für kleinere Wohnbebauungen vorhanden sind, der Stadtplaner Herr Butenop sprach von ca. 100 möglichen kleineren Flächen, stimmten wir zu.
Leider wurden viele Bauwünsche auf diesen Flächen vom Plangenehmigungsamt verhindert, da diese formell zum Außenbereich gehören würden. Viele Bauwillige, die bei uns anklopften, um ein Eigenheim zu errichten, wurden abgewiesen. Der überwiegende Teil derer fand um Umland von Chemnitz einen Platz.
Die Klarstellung dient der Festlegung der Grenzen für den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“. Hier wird rein deklaratorisch dargestellt, welche Flächen bereits jetzt nach § 34 BauGB bebaubar sind. Mit einer Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.
Ich bitte um Zustimmung.