Aus dem Stadtrat vom 11. November: Wiederaufnahme des Runden Tischs Jugendhilfe

Wir sind grundsätzlich für Beteiligungsräume, so lang es kein Schaulaufen und Makulatur wird. Des Weiteren ist festzuhalten, dass der Jugendhilfeausschuss mit öffentlichen und nichtöffentlichen Beteiligungsräumen ein gesetzlich definiertes, mächtiges Gremium ist.

Wir sehen die Gefahr, dass die Wirkmächtigkeit des Jugendhilfeausschuss mit seinem Antrags‑, Anhörungs- und
Beschlussrecht geschmälert wird. Über die regulären Ausschusssitzungen hinaus können zu spezifischen Themen ebenfalls Sondersitzungen einberufen werden. Des Weiteren (Anhörungsrecht) besteht jederzeit die Möglichkeit, Expert:innen einzuladen. Und die Teilnahme des Oberbürgermeisters wäre auch unter
jetzigen Gegebenheiten möglich, denn er ist der Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses.

Bevor wir nun gleich abstimmen werden, haben wir noch folgende Fragen an die antragstellende Fraktion:

  • Ist der Jugendhilfeausschuss nicht schlagkräftig genug?
  • Das SGB VIII grenzt sehr eindeutig zwischen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder und Jugendarbeit ab.
  • Wieso wird der Fokus beim Runden Tisch der Jugendhilfe nur auf die Kinder- und Jugendarbeit gelegt, siehe Punkt 4 und in der Begründung im letzten Satz?