IA-165/2024 Umsetzung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EAP)

1. Energiebericht Immobilien: Im EAP wird die Veröffentlichung eines jährlichen Energieberichts über städtische Gebäude/Immobilien angekündigt.
a) Wo wird dieser Bericht veröffentlicht?
b) Wie hoch ist der Gesamtverbrauch an Strom (in kWh und in Euro) der in kommunalen Gebäuden aktuell entsteht?
c) Bei welchen dieser Gebäude besteht ein Potential zur Eigenstromerzeugung durch PV-Anlagen oder Kraft-Wärme-Kopplung?
2. Solarpotenzial Dächer: Mit dem EAP wurde die Nutzung kommunaler Dächer zur Eigenstromversorgung beschlossen.
a) Wie viele PV-Anlagen wurden seit 2019 installiert (Standorte, Leistung)?
b) Wie viele PV-Anlagen befinden sich in einem konkreten Planungsstadium (Standorte, Leistung)?
c) Wurde das geplante jährliche Budget von 250.000 Euro für die Errichtung von PV-Anlagen im Sanierungsfall bei städtischen Dachflächen eingerichtet und wenn ja, für welche Projekte wurde es verwendet?
d) Ist eine Fortschreibung des unter 2 c) genannten Budgets für die folgenden Jahre vorgesehen?
e) Welche weiteren Potentiale zur Eigenstromerzeugung können erschlossen werden?
f) Welche Dachflächen städtischer Gebäude, die zur Installation von PV geeignet sind, können auf absehbare Zeit nicht zur Eigenstromerzeugung genutzt werden?
g) Welche dieser unter 2 f) genannten Flächen können zur Nutzung mit Bürgerenergieanlagen angeboten werden?
3. Solarpotenzial Flächen: Mit dem EAP wurde die Fortschreibung der Solarpotenzialanalyse für ebenerdige Eignungsflächen im Stadtgebiet beschlossen. Ergänzend zum Klimaschutzteilkonzept sollten weitere Standorte zur Solarenergienutzung untersucht werden.
a) Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand?
b) Wann erfolgt die Fortschreibung?
4. Machbarkeitsuntersuchung für Klimaneutrale Verwaltung: Mit Beschluss des EAP bestätigte der Stadtrat die Erarbeitung einer Machbarkeitsuntersuchung für eine Klimaneutrale Verwaltung bis 2035, welche dem Stadtrat bis Ende 2023 vorzulegen ist. In der Fortschreibung 2023 des Klimaschutzprogramms der Stadt wird diese Untersuchung erneut benannt.
a) Wann wird diese vorgelegt?
b) Wie lautet der bisherige Kenntnis- und Arbeitsstand?
5. Klimaschutzbudget: Mit Beschluss des EAP wurde ein kontinuierliches Haushaltsbudget für 2023 und 2024 vereinbart.
a) Ging dieses kontinuierliche Haushalts-Budget über die Zuwendungen des Freistaates aus der kommunalen Klimamillion hinaus? Wenn ja, in welchem Umfang und für welche konkreten Zwecke?
b) Ist ein entsprechendes Budget aus städtischen Mitteln auch für 2025 und 2026 vorgesehen?

Antwort:

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