Aus dem Stadtrat vom 11. Dezember: Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Chemnitz
Wir würden gerne ein paar kritische Anmerkungen zu dieser Vorlage machen: So gibt es beispielsweise eine Unstimmigkeit in Gegenüberstellung zur Grünflächensatzung. Da gibt es widersprüchliche Antragsfristen bzgl. der Beantragung von Veranstaltungen. Für die Bürger:innen draußen ist da nicht klar, welche Verordnung nun gilt. Hier wäre es gut, wenn sich die beiden Dezernate zusammensetzen und entsprechend eine Einigung finden.
Wir fragen uns schon ob es wirklich einer grundsätzlichen Reglementierung von Straßenmusik braucht. Hat die Verwaltung etwa Angst, dass es zu viel spontane Kultur in der Kulturhauptstadt geben könnte? Und auch die 30-Minuten-Grenze in §8 Absatz 5 halten wir für etwas lebensfremd. Da hat die Straßenmusikerin gerade angefangen und muss schon wieder weiterziehen. Da haben sie mehr mit Auf- und Abbau zu tun, als mit ihrem eigentlichen Anliegen.
Einen neuen Auffangtatbestand wie in §3 Absatz 8 braucht es unserer Ansicht nach nicht wirklich, da bei groben Störungen und Belästigungen im öffentlichen Raum bereits die Eingriffsermächtigungen des Polizeivollzugsdienstgesetzes greifen. Hier wird pauschal die Ermächtigung für Eingriffe eröffnet, die sehr weit auslegbar sind und für eine verhältnismäßige Anwendung viel Fingerspitzengefühl seitens des Straßenordnungsdienstes brauchen.
Zum Schluss aber noch ein paar positive Worte: Wir finden es gut, dass endlich auch alle Assistenzhunde als Ausnahmen mit aufgenommen sind und befürworten das Verbot Kinder zum Betteln zu instrumentalisieren.
Insgesamt ist die vorliegende Neufassung der Polizeiverordnung eine Anpassung mit Fingerspitzengefühl, die wir mittragen können.