IA-008/2025 Verpackungssteuer
Mit Beschluss vom 27.11.2024 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer (lokale Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen für Essen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind).
1. Welchen Beitrag kann eine Verpackungssteuer zur Abfallvermeidung leisten und was sind mögliche Alternativen zur Verpackungssteuer (beispielsweise verpflichtende Becher- und
Verpackungs-Pfandsysteme für gastronomische Einrichtungen und To-Go-Produkte), um Abfall aus Einwegverpackungen zu vermeiden?
2. Welche Auswirkungen auf Abfallmenge, Entsorgungskosten und Kosten für die Reinigung des öffentlichen Raums können durch die Einführung einer solchen Steuer erreicht werden?
Welche Berechnungen oder Schätzungen sind der Stadtverwaltung bekannt, wie viel Abfall pro Jahr durch eine solche Steuer vermieden werden könnte?
3. Wie bewertet die Stadtverwaltung das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verpackungssteuer? Inwieweit hat dieses Urteil Auswirkungen auf eine mögliche Umsetzung der Steuer in Chemnitz, insbesondere in Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen?
4. Welche rechtlichen, organisatorischen oder technischen Voraussetzungen müssten für Einführung und Umsetzung einer Verpackungssteuer geschaffen werden? Gibt es bereits Planungen oder Vorarbeiten seitens der Stadtverwaltung, dem Stadtrat eine entsprechende Steuersatzung zuzuleiten?
5. Welche finanziellen und administrativen Aufwendungen wären mit der Einführung der Verpackungssteuer für die Stadt Chemnitz verbunden? Welche Ressourcenzuweisung wäre notwendig, um ein solches System zu etablieren?
6. Welche modernen digitalen Möglichkeiten könnten helfen, den Aufwand für die Erhebung einer Verpackungssteuer zu minimieren?
7. Welche Einnahmen könnten durch die Einführung einer Verpackungssteuer für die Stadt Chemnitz generiert werden und wie würden sich diese Einnahmen entsprechend der beabsichtigten Lenkungswirkung voraussichtlich entwickeln? Liegen der Stadtverwaltung hierzu Zahlen oder Schätzungen vor?
Antwort:
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