RA-049/2025 Verfahrenslotsen
Im Juni 2021 ist das neue Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG) verkündet worden. Neben einer Vielzahl weiterer Regelungen bereitet das Gesetz die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen umfassend vor. Für den Umsetzungsprozess sind ein Stufenmodell und ein Umsetzungszeitraum von sieben Jahren vorgesehen. Die zweite Stufe sieht ab dem 1. Januar 2024 die Einführung der Funktion eines sogenannten „Verfahrenslotsen“ vor. Die Implementierung des Verfahrenslotsen dient – neben anderen Instrumenten – dem Ziel, Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderungen aus einer Hand zu gewähren. Der Verfahrenslotse ist somit Teil der gesetzlichen Neuregelungen zur Umsetzung der sogenannten inklusiven Lösung.
1. Wie viele Verfahrenslotsen wurden 2024 mit welchen AE in der SVC eingestellt?
2. Entspricht der aktuelle Personalbestand der Verfahrenslotsen den gesetzlichen Vorgaben? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie sind die angestellten Verfahrenslotsen strukturell aufgebaut, d.h. welche Mitarbeiterstelle übernimmt welche Aufgabengebiete?
4. Für 2023/2024 wurde vom Jugendamt ein Bedarf von 4 Verfahrenslotsen angemeldet, dem aber wohl nicht vollumfänglich stattgegeben wurde. Was waren die Gründe für die Ablehnung bzw. Reduzierung dieser Bedarfsanmeldung?
Antwort:
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