Aus dem Stadtrat vom 9. April: Rahmenrichtlinie zur Bestimmung, Überprüfung und Fortschreibung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (KdU-Rahmenrichtlinie)
Die einen oder anderen, die schon länger im Stadtrat sind, werden sich erinnern, dass meine Fraktion und besonders ich, jede Vorlage der Verwaltung zu den Kosten der Unterkunft kritisch begleitet haben. Nicht aus Streitlust, sondern weil aus unserer Sicht die jeweils neue Richtlinien die aktuellen Entwicklungen sowohl bei der Kaltmiete als auch besonders bei den Heizkosten aus unserer Sicht nur unzureichend berücksichtigt hatten.
Nun legt die Verwaltung , hier das Sozialamt, eine Rahmenrichtlinie für den künftigen Umgang mit den Kosten der Unterkunft vor. Meine Fraktion wird dieser Richtlinie zustimmen. Warum?
Ich erinnere an die Diskussionen um die Richtlinie in 2022. Das war die Zeit nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die soveräne Ukraine und der damit einhergehenden Energiepreisexplosion. Grundprinzip der bisherigen Reglungen war und ist es immer noch, dass ein schlüssiges Konzept erstellt werden muss, welches auf der Grundlage des Mietpreisspiegels die Kaltmieten vorgeschlagen resp. empfohlen hat. Die Heizkosten waren nie Teil des Konzeptes, sondern wurden vom Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung und unter dem Aspekt größtmöglichen Sparsamkeit beschlossen. Seit 2014 kenne ich keine KdU- Vorlage , die nur um ein Yota durch den Stadtrat verändert wurde.
Die Verwaltung hatte damals, also 2022, auf der Basis der Durchschnittwerte der vergangenen Jahre mit Enddatum 30.6. des Vorjahres ermittelt. Also für die Jahre 2022 bis 2024 für den Zeitraum vom 1.7.2019 bis 30.6.2021.
Das Ergebnis kann sich jeder denken; die Heizkostenpauschalen mußten zwangsläufig niedrig sein. Aber das zur Grundlage für die Pauschalen in 2022–2024 zu machen,mußte unweigerlich unsozial sein und hätte die Anspruchsberechtigten von Kosten der Unterkunft in exisistentielle Schwierigkeiten gebracht. Die Kuh vom Eis wurde damals dann vom Bund gebracht, da zunächst die Heizkosten in der tatsächlichen Höhe gezahlt wurden.
Mit dem Vorschlag , einen Rahmen zu beschließen, der damit eine Verkürzung des Vergleichszeitraumes und des Ämterdurchlaufes – Stichwort Bürokratieabbau – berücksichtigt, ist vernünftig.
Sicher, es wird den einen oder anderen geben, der sich an der Informationsvorlage stört. Der Arbeitskreis Stadträte sollte aber das Instrument sein, vorab Änderungen an der Vorlage durchzusetzen und – auch dann ist es dem Stadtrat oder einzelnen Fraktionen unbenommen, einen Beschlußantrag einzubringen, der unter strikter Beachtung des schlüssigen Konzeptes eine Änderung der künftigen KdU- Werte bei Mehrheit möglich machen würde.