IA-027/2025 Brandschutzbedarfsplan

Nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist der Brandschutzbedarfsplan alle drei bis fünf Jahre fortzuschreiben. Aktuell liegt den Stadträtinnen und Stadträten keine neue Fassung vor, obwohl die bis spätestens Ende des 1. Quartals 2025 in Aussicht gestellt wurde.

1. Wann wird die aktualisierte Fassung des Brandschutzbedarfsplanes verbindlich ausgereicht?
2. Können mit den aktuellen Kapazitäten die erforderliche Grund- und Zusatzausstattung der Feuerwehr und die personellen Anforderungen, insgesamt als SOLL-Struktur bezeichnet, gewährleistet werden?
3. Welche Veränderungen der Risikobewertung hat es in den letzten Jahren gegeben und welche daraus abgeleiteten Erfordernisse erwachsen daraus für die Feuerwehren (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) am Standort Chemnitz?
4. Sofern eine veränderte Risikobewertung vorliegt: Welche Kapazitäten müssen neu geschaffen bzw. verändert werden, um Ziele und Inhalte des Brandschutzbedarfsplanes sicher realisieren zu können?
5. Die Ereignisse der letzten Jahre in Bezug auf Brandereignisse, Wetterstresserscheinungen und Hochwasser haben insgesamt zur einer Veränderung der Einschätzung des Gefährdungspotentials geführt. Die Aussage trifft nach Einschätzung von Ministerien, Kommunalverwaltungen und verschiedener Forschungsinstitute sowohl auf die Schadenshöhen als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens zu. Im vereinfachten Verfahren ist eine Bemessung allerdings nicht möglich. Welche Aussage kann die SVC in Bezug auf die Veränderung des Gefährdungspotentials auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz treffen?

Antwort:

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