Anträge

Hier finden Sie Beschluss- und Änderungsanträge unserer Fraktion.

2024

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Reparatur- und Investitionsbedarfe für den Erhalt der Funktionalität und eines intakten äußeren Erscheinungsbildes des Stadthallenbrunnes zu prüfen und bis zur Stadtratssitzung am 11. Dezember 2024 im Rahmen einer Informationsvorlage darzustellen.

BA_069_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (36,92 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit vorhandene Parkbänke in Chemnitz zu sogenannten „Plauderbänken“ aufgerüstet bzw. neue „Plauderbänke“ aufgestellt werden können. Dabei soll bei Begegnungsstätten, Bürgerplattformen, Ortschaftsräten und anderen Chemnitzer Vereinen und Initiativen abgefragt werden, ob Chemnitzer Bürger:innen sich als „Plauderpat:innen“ zur Verfügung stellen würden. Über die Ergebnisse, inkl. evtl. Kosten für neue Bänke und Beschilderungen, ist der Sozialausschuss spätestens in der Sitzung im Dezember 2024 zu informieren

 

BA_065_2024_Beschlussantrag‑3PDF-Datei (150,11 KB)

Folgender Text wird unter dem Beschlusspunkt 4 gestrichen.

„…und ggf. seine Zustimmung einzuholen.“

Der Beschlusspunkt 4 beinhaltet neu folgenden Text:

4. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Regelung in der Hauptsatzung, alle kommunalen Bauvorhaben über 1 Mio. € in die Vorberatung im ASM aufzunehmen und dem Stadtrat für die Erlangung eines Baubeschlusses zur Abstimmung vorzulegen. Sofern Ortschaften davon betroffen sind, ist der jeweilige Ortschaftsrat im Vorfeld der Beschlussfassung einzubinden.

BA_058_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (236,19 KB)

  1. Die Dienstanweisung DA 6001 ist bis Ende des Jahres 2024 abschließend zu evaluieren, damit eine weitere Anwendung ab Januar 2025 sichergestellt werden kann.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erfolgreiche Einrichtung eines Planungspools für strategische Grundlagen, Studien usw. ist in den Haushalten zu verstetigen. Zweck des Planungspools in eigener Verantwortung des GMH bzw. des Verkehrs- und Tiefbauamtes sind Planungen und Studien, welche für das zukünftige, strategische Handeln der Ämter erforderlich sind. Die Kompetenzen liegen in den bei der Mittelverwendung bei den Ämtern.
  3. Die Verwaltung berichtet im jeweils ersten ASM des Jahres über die Verwendung der Mittel im abgelaufenen Jahr.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Regelung in der Hauptsatzung, alle kommunalen Bauvorhaben über 1 Mio. € in die Vorberatung im ASM aufzunehmen und dem Stadtrat für die Erlangung eines Baubeschlusses zur Abstimmung vorzulegen. Sofern Ortschaften davon betroffen sind, ist der jeweilige Ortschaftsrat im Vorfeld der Beschlussfassung einzubinden und ggf. seine Zustimmung einzuholen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, im IV. Quartal 2024 eine Übersicht über die Bauzustandsanalyse für kommunale Schulen und Kitas im ASM in geeigneter Form vorzulegen.
  6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den im Beschlusspunkt 2 aufgeführten Inhalt dauerhaft weiterzuentwickeln, um damit die Bedürfnisse und Belange der Bedarfsträger eindeutiger und zielgerichteter zu erfassen und zu plausibilisieren.

Antwort:

BA_058_2024_BeschlussantragPDF-Datei (170,73 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit im Bereich vom Markt, Rosenhof und der Inneren Klosterstraße sowie dem Bereich um den Stadthallenpark nachhaltige und inklusive Spiel- und Sportmöglichkeiten für Jung und Alt installiert werden können.

Der Stadtrat ist im November 2024 über das Prüfergebnis zu informieren.

BA_059_2024_BeschlussantragPDF-Datei (149,21 KB)

Die Stadtverwaltung sowie ESC und eins energie in sachsen GmbH & CO KG werden beauftragt, auf der Grundlage eines Pilotprojektes „Wasserzufuhr für den Knappteich“ zu prüfen, wie die Sicherstellung der Wasserzufuhr für dieses Gewässer dauerhaft durch die Dachentwässerung von umliegenden Mehrgeschossbauten gesichert werden kann und die Eigentümer dieser Immobilien im Gegenzug von der Zahlung des Niederschlagsentgeltes, dass auf diese Dachflächen entfallen würde, entlastet werden können.

Im Zuge der Auswertung ist ein Vorschlag für eine Anpassung der Satzungen und damit verbunden zur Etablierung einer solchen Verfahrensweise zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum 31.12.2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

BA_051_2024_BeschlussantragPDF-Datei (153,45 KB)

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten es gibt, um eine hauptamtliche Stelle für das Chemnitzer Planetarium (0,5 VZÄ) zu schaffen, um das Angebot der Einrichtung weiter aufrecht erhalten zu können.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, aufzuzeigen, welche Kosten eine hauptamtliche Stelle für das Chemnitzer Planetarium (0,5 VZÄ) aus rein städtischen Mitteln kosten würde.
  3. Über die Ergebnisse ist der Stadtrat im Oktober 2024 zu informieren.

BA_049_2024_BeschlussantragPDF-Datei (150,97 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Beratungsvorlage zu erarbeiten, die eine gezielte Veränderung in der Personalpolitik ermöglicht.

Folgende Aspekte sind dabei genauer zu betrachten:

  • Verkürzung der Wartezeiten auf Termine
  • Verkürzung der Bearbeitungszeit von Bürgeranträgen
  • Schnellere personelle Unterstützung von Ämtern, die aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben einen deutlichen Mehraufwand haben
  • Erfüllung von Pflichtaufgaben in ihrer gesetzlichen Frist
  • Motivationsunterstützung für die eigenen Mitarbeiter:innen
  • Unterstützung der Mitarbeiter:innen durch Supervisionen
  • Schnelle Wiederbesetzung von freigewordenen Stellen, vor allem im Bereich der Bürgerdienstleistungen

Die Beratungsvorlage ist den zuständigen Fachausschüssen im 4. Quartal 2024 vorzulegen.

202405-24 BA_PersonalpolitikWord-Datei (31,2 KB)

Die Anlage zur Sportstättengebührensatzung Gebührentarif (zu § 5 Abs. 1 der Sportstättengebührensatzung) wird wie folgt geändert:

Anlage 1, Seite 11 (Tarifstelle Stadtbad, 25- und 50-m-Halle)
Einzelkarte C‑Pass: 2,00 €
Einzelkarte C‑Pass Kind: 2,00 €

Anlage 1, Seite 11 (Tarifstelle Stadtbad, Sauna)
Einzelkarte C‑Pass: 8,50 €

Anlage 1, Seite 11 (Tarifstelle Schwimmhallen „Am Südring“ und Gablenz)
Einzelkarte C‑Pass: 1,50 €
Einzelkarte C‑Pass Kind: 1,50 €

Anlage 1, Seite 11 (Tarifstelle Bernsdorfer Bad Schwimmhalle)
Einzelkarte C‑Pass: 2,00 €
Einzelkarte C‑Pass Kind: 2,00 €

Anlage 1, Seite 12 (Tarifstelle Freibad Gablenz und Bernsdorf)
Tageskarte C‑Pass: 3,00 €
Tageskarte C‑Pass Kind: 1,00 €

Anlage 1, Seite 12 (Tarifstelle Freibad Einsiedel und Wittgensdorf)
Tageskarte C‑Pass: 2,50 €
Tageskarte C‑Pass Kind: 1,00 €

B‑07024_Aenderungsantrag_SportstaettengebuehrensatzungPDF-Datei (135,62 KB)

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf

  1. in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Schulkonferenzen in diesen dafür zu sensibilisieren, bei Gewaltdelikten und angrenzenden Rechtsverletzungen (z.B. Schulabsentismus) an und im Umfeld von Schulen auch von Strafanzeigen Gebrauch zu machen, um Hilfen von Polizei und Stadtordnungsdienst Kontakt zu den zuständigen Sicherheitsbehörden zu suchen, um Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.
  2. Externe Projekte und Programme zum Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen zur Gewaltprävention in Schulen mit Bedarfen einzusetzen und aus einzelnen Projekttagen ein Programm zu entwickeln, um Schulsozialarbeiter:innen als Multiplikator:innen partizipieren zu lassen.
  3. Programme der Schulsozialarbeit dahingehend zu überarbeiten, dass nötigenfalls deren Einsatz nach Bedarfslage an andere Schulen verlagert werden kann.
  4. Im Rahmen der Kooperation mit dem Kriminalpräventiven Rat und der Polizeidirektion Chemnitz Schwerpunkte im Umfeld von Schulen zu erörtern, zu definieren und ggf. Strategien festzuhalten zur Begegnung hierauf zu entwickeln.
  5. Das LASuB zu einer regelmäßigen Berichterstattung und Austausch zum Thema in den Schul- und Sportausschuss einzuladen. Im Schul- und Sportausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss ist regelmäßig einmal im Halbjahr über die Entwicklungen an den Chemnitzer Schulen hinsichtlich Gewaltdelikte und angrenzender Rechtsverletzungen sowie entsprechender Gegenmaßnahmen zu informieren.

BA_047_2024_Aenderungsantrag_FG_DIE_LINKE_Die_PARTEIPDF-Datei (37,33 KB)

I. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, weitere Trinkbrunnen bzw. Wasserspender für die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung gegenüber zunehmender Hitze und Trockenheit, einzurichten.

  1. In 2024 sollen mindestens: 3 Trinkbrunnen auf öffentlichen Plätzen, Spiel‑, Sport- oder Grünanlagen errichtet und in Betrieb genommen werden.
  2. Ab dem 2. Halbjahr 2024 sollen Trinkbrunnen in Schulen nach Priorisierung durch die jeweiligen Schulkonferenzen installiert werden.
  3. Ab dem 2. Halbjahr 2024 sollen in den anderen öffentlichen Gebäuden im Zuge von Sanierungs‑, Umgestaltungs- oder Renovierungsarbeiten Trinkbrunnen installiert und öffentlich zugänglich betrieben werden (Nutzerbefragung für Priorisierung möglich). Für die Festlegung der weiteren Orte ab 2025, wo Trinkbrunnen errichtet werden, soll es im Vorfeld eine Umfrage unter den Chemnitzer:innen geben, wo angegeben werden kann, wo ein Trinkbrunnen gewünscht/notwendig ist.

II. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt zu prüfen, ob und wie durch die Ergänzung des Konzessionsvertrages „Trinkwasserversorgung“ die eins energie in sachsen Gmbh & Co.KG beauftragt werden kann die Trinkbrunnen und Trinkwasserzapfstellen im öffentlichen Bereich zu errichten und zu betreiben und die entstehenden Kosten in den Trinkwasserentgelten zu kalkulieren und damit ein kontinuierliches Ausbauprogramm für diese in den nächsten fünf Jahren umzusetzen.

III. Für die Trinkbrunnen in Gebäuden ist zu prüfen, ob vorzugsweise ein leitungsgebundener Wasserspender oder aufgrund der Gegebenheiten vorerst nur ein Wasserspender z.B. in Form von Gallonen zum Einsatz kommt. Auch die Umrüstung der Wasserhähne in den Klassenräumen ist zu prüfen. Für die Trinkbrunnen und Wasserspender sind jeweils einheitliche Modelle zu verwenden, um den Aufwand und die ggf. anfallenden Wartungskosten möglichst gering zu gestalten.

IV. Über die Umsetzung des Programms ist einmal im Jahr in den zuständigen Fachausschüssen zu berichten.

BA_035_2024_Aenderungsantrag_FG_DIE_LINKE_Die_PARTEIPDF-Datei (139 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat im 4. Quartal 2024 über das bisherige Wirken der Stadt Chemnitz als Mitglied im europäischen Netzwerk EUROCITIES zu unterrichten und die Ergebnisse der Bemühungen dieses Netzwerkes, der kommunalen Ebene eine größere Stimme bei Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zu geben, darzustellen.

BA_080_2023_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (35,88 KB)

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Strategie in Abstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag zu entwickeln, wie angesichts der jeweilig gültigen Rechtslage in der kommunalen Vergabe, auch durch die Eigenbetriebe, fair gehandelte Waren im Rahmen der öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe der Stadt Chemnitz zu beziehen sind, um so den Anteil an fair gehandelten Waren und Produkten innerhalb des städtischen Beschaffungswesens schrittweise zu steigern. Insbesondere ist zu prüfen, wie Kriterien einer nachhaltigen Beschaffung bei freihändiger Vergabe Anwendung finden können.
  2. Bereits bestehende Ansätze innerhalb der Stadtverwaltung zur Beschaffung nachhaltiger Waren sollen in die zu erarbeitende Strategie einbezogen und im Zuge dessen weiterentwickelt werden.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einmal jährlich im AGENDA-Beirat und im Verwaltungs- und Finanzausschuss in öffentlichen Sitzungen darüber zu berichten, wie der Anteil fair gehandelter Waren am Gesamtumfang der öffentlichen Beschaffung der Stadt Chemnitz gesteigert wurde und welche Handlungsfelder und Warengruppen dafür ausschlaggebend sind. Ein erster Bericht über die Fortschritte soll bis Ende des 1. Quartals 2025 erfolgen.

ÄdE_Faire BeschaffungPDF-Datei (39,1 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit alle in der Stadt Chemnitz vorhandenen Erinnerungs‑, Grab- und Gedenkstätten, die den Kampf gegen den Nationalsozialismus und dessen Opfer würdigen, unter Denkmalschutz gestellt werden können.

Die Prüfung soll sich auf alle einzelnen Grabstellen und Stätten des Gedenkens und der Erinnerung, deren Eigentümerschaft, der Einschätzung deren Zustands und ihrer Einordnung als Denkmal erstrecken. Sollte objektbezogen die Denkmaleigenschaft nicht festzustellen sein, sind die Hinderungsgründe aufzuführen und die Maßnahmen, die die Stadtverwaltung ergreifen kann, um auch diese Gedenkstätten durch die Stadt Chemnitz zu schützen.

Soweit festgestellt wird, dass Erinnerungs‑, Grab- und Gedenkstätten, die noch nicht unter Denkmalschutz stehen, aber unter diesen gestellt werden können, sollen die entsprechenden Schritte hierzu eingeleitet werden.

Der Kulturausschuss ist im 4. Quartal 2024 über die Ergebnisse der Beschlussführung zu informieren.

BA_038_2024_BeschlussantragPDF-Datei (151,72 KB)

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Roll- und Funsport in der Stadt wird durch die Stadtverwaltung in seinen Bemühungen unterstützt, ein geeignetes Gebäude beziehen zu können, dass den sportlichen Anforderungen entspricht sowie auch denen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Umzug von der Bestandshalle „Druckbude“ in der Schönherrfabrik in eine derzeitig ungenutzte Lagerhalle innerhalb des gleichen Grundstücks zu organisieren und dies möglichst bis Ende des 2. Quartals 2025 umzusetzen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der SCHÖNHERR WEBA GmbH einen langfristigen Mietvertrag vor Baubeginn zu vereinbaren, wo u.a. festgeschrieben wird, dass die SCHÖNHERR WEBA die Herstellungskosten für den Umbau der Halle übernimmt.
  4. Die Stadt Chemnitz wird aufgefordert, die finanziellen Mittel für die Planung bis zur Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung Gebäude in Höhe von circa 100.000 Euro sowie für die Planung und bauliche Umsetzung der Rampen und Einrichtungen für den Betrieb in Höhe von 700.000 Euro zur Verfügung stellen.
  5. Bis zum Baubeginn/ zur Vorlage der Bauausführung ist dem Schul- und Sportausschuss und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Leistungsbeschreibung/Betreiberkonzept sowie ein Vorschlag für einen Mietvertrag vorzulegen.
  6. Bis zur Inbetriebnahme des neuen Objektes ist durch die Stadtverwaltung zu klären,ob das Projekt Roll- und Funsporthalle als Sportangebot durch einen Sportverein in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Chemnitz e.V. oder als gemeinsames Projekt des Sportamtes und des Jugendamtes betrieben wird, da hier Sport und Jugendarbeit miteinander verbunden sind.
  7. Die Stadtverwaltung wird die Förderung der Sach- und Personalkosten für die Roll- und Funsporthalle auf bisherigem Niveau sichern.

BA_050_2024_BeschlussantragPDF-Datei (157,34 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anzahl der Beutelspender für die Hinterlassenschaft von Hunden im gesamten Stadtgebiet bis Ende 2025 auf mindestens 80 zu erhöhen.

Für die regelmäßige Bestückung sollen weiter Kooperationspartner gefunden werden, bspw. durch Aufrufe in den sozialen Netzwerken oder Gespräche mit Ortschaftsräten und den Stadtteilrunden.

Der Stadtrat ist im November 2024 sowie Mai 2025 über den Zwischenstand zu informieren.

BA_041_2024_BeschlussantragPDF-Datei (150,14 KB)

Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, nach dem Urteil des Bundesozialgerichts, entsprechende Maßnahmen für die betroffenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die noch auf Honorarbasis arbeiten, abzuleiten, um mit allen, die hierauf einen Rechtsanspruch haben, ihnen Arbeitsverträge für reguläre Stellen abzuschließen

Die Maßnahmen sollen insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer, welche 10 Wochenstunden Unterricht oder mehr geben und nicht als Orchestermusiker angestellt oder Rentner sind, getroffen werden.

Eine schriftliche Berichterstattung über den Fortgang soll im VFA und im Kulturausschuss erfolgen.

BA_042_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (152,9 KB)

  1. Der Stadtrat beschließt, dass das Konzept „Nette Toilette“ zukünftig auf das gesamte Stadtgebiet angewendet werden kann und nicht nur auf das Innenstadtgebiet beschränkt ist.
  2. An stark frequentierten Orten (wie bspw. Küchwald, Konkordiapark oder Stadtpark) soll mit angrenzenden Gastronomen oder Händlern das Gespräch für einen Beitritt zum Konzept „Nette Toilette“ gesucht werden. Bei positivem Interesse und noch vorhandenem Budget sind entsprechende Verträge abzuschließen.
  3. Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob das Rathaus und andere städtische Einrichtungen sich auch zukünftig am Konzept „Nette Toilette“ beteiligen können.
  4. Über die Ergebnisse ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss im 4. Quartal 2024 zu informieren.

BA_039_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (223,29 KB)

§ 2 (1)

„Erarbeitung von City-Management und Tourismuskonzepten und deren Umsetzung

§ 9 (1)

„…hat einen aus sieben Mitgliedern…“

 

202404-12 ÄA CWE_neuPDF-Datei (137,45 KB)

§ 5 (1) Für Personen, die wegen

      1. einer anerkannten Schwerbehinderung und Nutzung eines Rollstuhls mit begründetem Mehrbedarf

 

202404-17 ÄA KdU-RichtliniePDF-Datei (34,41 KB)

Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister auf, das KOSMOS Chemnitz als Veranstaltung und Marke zu verstetigen. Hierzu sollen Prioritätensetzungen in den Haushaltsplanungen der Fachämter, Einbeziehung städtischer Beteiligungen und die Ansprache potentieller Sponsoren sowie gegebenenfalls die Akquise ergänzender Fördermittel erfolgen.

 

BA_034_2024_BeschlussantragPDF-Datei (164,25 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bedarf für eine Sanierung des Nebengebäudes zur Schaffung weiterer Platzkapazitäten für Schule und Hort an der Valentina-Tereschkowa-Grundschule zu prüfen. Dabei sind folgende Aspekte mit aufzuführen:

  • Platzbedarf bei Weiterführung der Schule als dreizügige Grundschule sowohl im Schul- als auch Hortbereich
  • Auswirkungen bei Weiterführung der Schule als dreizügige Grundschule auf brandschutzrechtliche Anforderungen
  • Auswirkungen bei Weiterführung der Schule als dreizügige Grundschule auf lärmschutzrechtliche Anforderungen
  • Raumbedarfsplanung in Hinblick auf Doppelnutzung Hort-Schule, Ganztagsangebote, VKA- Klassen

Die Prüfung soll dabei insbesondere die bei festgestelltem Bedarf notwendigen Haushaltsmitteln aufzeigen sowie die Möglichkeit zur Nutzung von Fördermitteln. Das Ergebnis ist dem zuständigen Fachausschuss im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Schulnetzplanung vorzulegen; spätestens aber im Oktober 2024.

 

BA_021_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (74,71 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Bürgertreff Bürgerzentrum Leipziger Straße 39 des neue Arbeit Chemnitz e. V. schnellstmöglich, spätestens zum 30.06.2024, aus der Zuständigkeit des Dezernates 6 und der Finanzierung als Stadtteilmanagement (PUG 51120) in die Förderung von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (PUG 3311000) als Begegnungsstätte zu überführen. Die dafür notwendigen Schritte sind unverzüglich mit dem Träger Neue Arbeit Chemnitz e. V. abzustimmen und einzuleiten.

 

BA_019_2024_BeschlussantragPDF-Datei (155,13 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Technischen Universität Chemnitz und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) für eine Benennung der Universitätsbibliothek in der Alten Aktienspinnerei, eines Ortes in der Universitätsbibliothek oder in deren Umfeld nach Ernestine Minna Simon einzusetzen.

 

BA_015_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (154,87 KB)

  1. Der Wärmebelastungsindex für Chemnitz ist bei Neubauvorhaben des Hoch- und Tiefbaus zwingend zu berücksichtigen. Es gilt die Hitzeauswirkungen von Bauvorhaben zu minimieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität ist bei Abweichungen von den Empfehlungen aus dem Projekt „Hitzeinseln in Chemnitz“ in die Entscheidung einzubeziehen.
  2. Für Bestandsbauten ist zu prüfen, wie Hitzestrahlung durch geeignete Maßnahmen reduziert werden kann. An ausgewählten städtischen Objekten (z.B. Terra Nova Campus) ist darzustellen, mit welchen Maßnahmen eine Reduzierung der Hitzestrahlung erreicht werden kann. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat bis zu den Haushaltsberatungen für den 2‑Jahres-Haushalt 2025/26 vorzulegen.
  3. Die Ergebnisse des Projekts „Hitzeinseln“ sind in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

BA_014_2024_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (478,46 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung und die Gleichstellungsbeauftragte den Gleichstellungsaktionsplan für den Zeitraum 2025 bis 2030 fortzuschreiben. Über die Entwicklung der Fortschreibung ist einmal im Quartal im Sozialausschuss zu berichten. Die Ergebnisse sollen zum 8. März 2025 in einer Veranstaltung der Stadt der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes soll in der März-Sitzung 2025 des Stadtrates beschlossen werden.

 

BA_013_2024_BeschlussantragPDF-Datei (152,42 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die personelle Absicherung der vom BAMF refinanzierten Integrations- und Deutschkurse in der Volkshochschule über das Jahr 2024 hinaus bedarfsgerecht sichergestellt und die befristeten Stellen schnellstmöglich verlängert werden.

BA_006_2024_DeutschkursePDF-Datei (37,41 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass der „Schauplatz Eisenbahn“, wie von dessen Trägern seit langem angestrebt, als weiteres Mitglied in den Zweckverband Sächsisches Industriemuseum aufgenommen wird. Dabei soll der Schauplatz Eisenbahn Chemnitz-Hilbersdorf gGmbH, dem Eisenbahnfreunde Richard Hartmann Chemnitz e. V. und dem Sächsisches Eisenbahnmuseum e. V. im Benehmen mit den Verbandsgremien und der Sächsischen Staatsregierung alle notwendige Unterstützung zur Schaffung der Aufnahmevoraussetzungen nach Maßgabe der Zweckverbandssatzung gewährt werden.

BA_081_2023_Schauplatz EisenbahnPDF-Datei (155,8 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der besseren Anbindung des Stausee Oberrabenstein an den öffentlichen Personennahverkehr oder Regionalverkehr zu prüfen. Dabei sind folgende Varianten einzubeziehen:

  • Umsetzung des Bausteines 8 (Bausteine 2020+ aus dem Nahverkehrsplan für den
    Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau – 4. Fortschreibung)
  • in Absprache mit dem VMS die Erhöhung der Taktung der Regionalbuslinie 253
  • in Absprache mit der CVAG weitere Möglichkeiten innerhalb des ÖPNV

Ziel soll es sein, dass das Naherholungsgebiet Oberrabenstein und insbesondere der Stausee in den Sommerferien montags bis freitags sowie an allen Wochenenden und Feiertagen von Mai bis September mindestens halbstündlich angefahren wird.

Die Ergebnisse, einschließlich Finanzbedarf und zeitliche Umsetzbarkeit, sind in einer
Informationsvorlage bis Mai 2024 dem Stadtrat darzulegen.

BA_090_2023_Anbindung StauseePDF-Datei (152,96 KB)

 

1. Der Stadtrat von Chemnitz spricht sich für ein stärkeres Mitspracherecht der Kommunen an der Erarbeitung sie betreffender verbindlicher Rechtsakte und Regelungen der EU aus.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Sächsischen Staatsregierung die
Erwartung des Stadtrates von Chemnitz auszusprechen, dass sich diese gegenüber der EU
dafür einsetzt, dass im Rahmen des Mehrebenen-Regierungssystems der EU auch die
Kommunen eigene Initiativ‑, Kontroll- und Beteiligungsrechte erhalten, namentlich, wenn es um die Erarbeitung sie betreffender Rechtsakte geht.

BA_080_2023_Kommunales EuropaPDF-Datei (153,99 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2024 unter Federführung des Dezernates 5 eine Familien-App für die Stadt Chemnitz zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese soll Informationen und Angebote der Stadtverwaltung und der freien Träger inkl. Hilfe in Notfällen und Beratungsleistungen enthalten und sich gezielt an Familien, Jugendliche und Träger mit Familienangeboten richten. Neben dem Jugendamt ist das Amt für Gesundheit und Prävention, das Sozialamt und das Sportamt einzubeziehen. In der Folge können Angebote weiterer Ämter und Träger hinzugezogen werden.

Soweit die Chemnitz-App zu einem späteren Zeitpunkt erstellt ist, ist zu prüfen, inwieweit die Familien-App einzuarbeiten ist.

Die Familien-App sollte barrierearm und durch eine umgängliche Sprache (mehrsprachig wünschenswert) auch für jede und jeden verständlich sein.

BA-082/2023 FamilienappPDF-Datei (124,83 KB)

2023

Der Stadtrat beschließt:

  1. die für das Bürgerzentrum Euba mit einer Containerlösung vorgesehen Mittel von 300 T€ in 2023 werden auf das Haushaltsjahr 2024 übertragen;
  2. die Haushaltsmittel von 300 T€ werden in 2024 umgewidmet für die Ertüchtigung und Erweiterung des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Euba;
  3. die Planung der Maßnahme in 2024 wird aus Mitteln des Planungskostenpools 2024 finanziert;
  4. mit der Ertüchtigung und Erweiterung des Gebäudes der Freiwilligen Feuerwehr Euba sind
    Räumlichkeiten für das gesellschaftliche Leben in Euba vorzusehen und deren Nutzung durch Ortschaftsrat und für die Bürgerservicestelle zu prüfen. Eine Kombination beider Aufgaben ist dabei von Vorteil;
  5. die Umsetzung des Beschlusses ist eng mit der Freiwilligen Feuerwehr Euba und dem Ortschaftsrat Euba abzustimmen und dessen Vorschläge zu beachten;
  6. die Maßnahme soll 2024 begonnen werden und mit weiteren Haushaltmitteln 2025 fortgesetzt werden;
  7. für die Sicherung der Finanzierung sind vorrangig Fördermittel gemäß Richtlinie
    Feuerwehrförderung des Freistaates zu beantragen.

BA-084/2023 Gebäude Freiwillige Feuerwehr Euba-BürgerzentrumPDF-Datei (157,4 KB)

BA-084/2023 Gebäude Freiwillige Feuerwehr Euba-Bürgerzentrum_ÄdEPDF-Datei (144,24 KB)

Der Stadtrat beschließt, die Fertigstellung der Wegeführung in der Riedbachsiedlung in Chemnitz–Rabenstein fortzuführen. Die Planung für den Neubau ist so zu gestalten, dass er an die bereits vorhandenen Wege anschließt und damit nur rd. 410 m der Siedlung als Lückenschluss erfolgen muss und dies auch in abgeschlossenen Abschnitten erfolgen kann (Anlage).

Die Planung soll unter Einbeziehung der Planungen aus 2019 bis 31.03.2024 abgeschlossen und aus den Mitteln des Planungspools des Dezernates 6 finanziert werden. Folgend ist dem ASM ein Umsetzungsvorschlag bis April 2024 vorzulegen. Eine Fertigstellung des Vorhabens in 2025 ist dabei anzustreben.

BA-078/2023 Fertigstellung Wegebau in der RiedbachsiedlungPDF-Datei (166,31 KB)

BA-078/2023 Fertigstellung Wegebau in der Riedbachsiedlung_1. ÄdEPDF-Datei (842,64 KB)

BA-078/2023 Fertigstellung Wegebau in der Riedbachsiedlung_2. ÄdEPDF-Datei (691,75 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass anlässlich des Europa-Tages 2024 durch die Kulturhauptstadt-GmbH in Zusammenarbeit mit dem Schulamt, Jugendamt, der Stabsstelle Kulturhauptstadt, der CWE sowie dem Bereich Internationale Beziehungen und Europaangelegenheiten moderne und attraktive Informationsangebote zur Europäischen Union und der Europäischen Kulturhauptstadt für Chemnitzer Schulen und Jugendeinrichtungen bis zum 31.1.2024 erarbeitet und in der Zeit um den Europa-Tag (9. Mai 2024) organisiert und realisiert werden.

BA-075/2023 Angebote anlässlich des Europa-Tages 2024PDF-Datei (166,38 KB)

Der Stadtrat beschließt, dass die Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Chemnitz bei der Erstellung/Festlegung des städtischen Haushaltes mittels eines Bürgerhaushaltes stärker einbezogen werden.

Bis spätestens Ende II. Quartal 2024 legt die Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Beratungsvorlage für ein Konzept zur Einführung und regemäßigen Umsetzung eines Bürgerhaushaltes vor. Folgende Aspekte sollen dabei berücksichtigt werden:

  • Struktur und Erfahrungswerte der Bürgerhaushalte anderer Städte, bspw. Stuttgart und Leipzig
  • Möglichkeiten zu Einbringung und Abstimmung zu konkreten Projekten, wofür ein festgelegtes Budget eingerichtet wird
  • Einbeziehung der Bürgerschaft sowohl auf analogem als auch auf digitalem Weg
  • #leichwertige Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen
  • kein Aufbau einer Parallelstruktur zu den Budgets der Bürgerplattformen und Ortschaftsräten

In die Erarbeitung dieses Konzeptes sind die Fraktionen, die Ortschaftsräte, die Bürgerplattformen und die Koordinatorin für Kinder- und Jugendbeteiligung einzubeziehen.

BA-073/2023 BürgerhaushaltPDF-Datei (154,28 KB)

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, den Angehörigen der Feuerwehren in Chemnitz (Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr) aufgrund der herausragenden Leistungen im Zusammenhang mit dem Großbrand am Standort der Schönherrfabrik am 02.06.2023 eine würdige Anerkennung zu teil werden zu lassen. Ein entsprechender Vorschlag ist den Mitgliedern des Stadtrates zu unterbreiten. Den Fraktionen wird die Möglichkeit eingeräumt, unabhängig vom Vorschlag der Verwaltung, eigene Vorschläge zu unterbreiten.
  2. Der Vorschlag der Verwaltung und eventuell eingereichte Vorschläge der Fraktionen werden im Ältestenrat besprochen. Der Ältestenrat soll sich auf eine finale Vorgehensweise in Bezug auf die Würdigung verständigen. Auf eine Terminschiene ist sich in eine der ersten Sitzungen des Ältestenrates nach der Stadtratssitzung im September 2023 zu einigen.

BA-052/2023 Würdigung der Mitglieder der Chemnitzer FeuerwehrenPDF-Datei (169,75 KB)

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, Aufwand und Machbarkeit von Maßnahmen zu ermitteln, die eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Bereichen „Am Wall“ und dem Stadthallenpark bewirken können. Insbesondere sind zu prüfen:

  • die Umgestaltung des Mittelstreifens zwischen Parkhaus und Bürgerhaus Am Wall unter
    Reduzierung/ Öffnung/ Schnitt der Hecke als Sichtschutz und Auflockerung der Wegführung,
  • das Aufstellen auflockernder Elemente wie Hochbeete oder einzelner Spielelemente auf diesem Mittelstreifen,
  • die Einrichtung bzw. Erweiterung von Freisitzen für die gastronomischen Betriebe,
  • die Einrichtung eines Wassergestaltungselementes (z.B. weiterer Trinkwasserspender, Wasserspiele/ Wassertreppe, o.ä.),
  • die Evaluierung der bisherigen Beleuchtung des Areals und ggf. einer Verbesserung hinsichtlich Beleuchtungsdauer und intensität.

Die Handwerkerstelen sollen beibehalten und ggf. neu angeordnet werden.

Weiterhin fordert der Stadtrat die Stadtverwaltung auf, sich in geeigneten Arbeitsgremien gegenüber dem Centermanagement und eigentümer für eine Öffnung (zumindest visuell) in Richtung Stadthallenpark auszusprechen.

Die Prüfergebnisse sind im I. Quartal 2024 in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Mobilität sowie Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit vorzustellen. Im Falle neuer Einmietungssituationen „Am Wall“ sollen etwaige Überlegungen bereits einfließen, insoweit die Stadt seitens der Gebäudeeigentümer einbezogen wird.

BA-050/2023 Maßnahmen zur Gestaltung des Bereichs Am Wall_StadthallenparkPDF-Datei (176,57 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2023 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität im Rahmen einer Beratungsvorlage darzulegen, wie eine dauerhafte Würdigung des ehemaligen Stadtbaudirektors Karl Joachim Beuchel erfolgen kann. Ziel soll es ein, dass eine Umsetzung der Ehrung im Kulturhauptstadtjahr möglich ist. Die Vorlage soll im AGENDA-Beirat vorberaten werden. In die Erarbeitung der Vorlage ist seine Familie einzubeziehen.

BA-0482023 Ehrung Karl Joachim BeuchelPDF-Datei (151,49 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt aus den im sächsischen Doppelhaushalt bereitgestellten Mitteln zur Umsetzung des Masterplans Kinderschutz Geld für die Entwicklung und Durchführung einer Kampagne zur Sensibilisierung für das Thema sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu beantragen.

Die Kampagne soll an die „Schieb den Gedanken nicht weg“-Kampagne des BMFSFJ andocken und sowohl einer breiten Sensibilisierung innerhalb der Stadtgesellschaft wie auch einer Adressierung entsprechender Zielgruppen (Kinder, Eltern und Großeltern, pädagogische Fachkräfte) dienen. Für die Kampagnendurchführung sollen beispielsweise Werbemöglichkeiten in Bussen und Bahnen der CVAG, Auslagen in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger wie auch Möglichkeiten einer direkten Ansprache an Eltern z.B. bei Elternabenden genutzt werden.

Bei der Entwicklung der Kampagnenidee ist die AG Sexualisierte Gewalt in beratender Funktion einzubinden.

BA-0322023 Kinderschutz sicherstellen_ÄdEPDF-Datei (155,26 KB)

Der Stadtrat von Chemnitz ersucht die Härtefallkommission des Freistaates Sachsen, die aufenthaltsrechtliche Angelegenheit der in Chemnitz wohnhaften vietnamesischen Familie Pham/Nguyen erneut als Härtefall zu behandeln und das Sächsische Staatsministerium des Inneren zu ersuchen, dieser Familie ggf. abweichend von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Erteilungs und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und die weitere Anwesenheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gestatten (§ 2 Sächsische Härtefallverordnung).

BA-0432023 Aufenthaltserlaubnis für Familie Pham-NguyenPDF-Datei (169,58 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, über die bisherige Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten seit 2021 in einer Informationsvorlage umfassend darzulegen. Dabei soll auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Anwendung der Aufgabenkritik für Entscheidungen zur Nichtbesetzung/Entzug freier Stellenanteile
  • ämterbezogene Darstellung nicht wieder besetzter und zu besetzender Stellen ausgeschiedener oder ausscheidender Mitarbeiter (Altersabgänge oder Ausscheiden aus anderem Grund)
  • ämterbezogene Darstellung frei gewesener bzw. gewordener Stellenanteile auf Grund von Arbeitszeitreduzierung (Benennung der Stellen und Umfang der gestrichenen Stellenanteile)
  • ämterbezogene Darstellung zu streichender Stellen und Stellenanteile bis Ende 2024 (kw-Vermerk)
  • Anpassungen oder Änderungen der Aufgaben für Beschäftigte mit reduzierter Arbeitszeit, um Überlastungen zu vermeiden

Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt, über mögliche Folgen des Stellenabbaus zu informieren, insbesondere über

  • die ämterbezogene Anzahl der Überlastungsanzeigen ab 2021 (jährliche Auflistung)
  • wegfallende oder stark eingeschränkte Dienstleistungen der Stadtverwaltung bzw. Arbeitsfähigkeit einzelner Ämter.

Schließlich wird die Stadtverwaltung beauftragt, in der Informationsvorlage über Maßnahmen zum Ausgleich der durch die Einführung der 39-Stunden-Woche weggefallenen Arbeitszeit sowie zur Vermeidung von Überlastungen der Beschäftigten und dem Anstieg von Überstunden zu informieren. Die Informationsvorlage soll bis Februar 2024 dem Stadtrat und vorberatend allen Ausschüssen vorgelegt werden.

BA-0392023 Stellenabbau in der Stadtverwaltung ChemnitzPDF-Datei (44,61 KB)

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, Bestandsanalysen städtischer Gebäude (Schulen, Kitas, Sportplätze/-stätten, usw.) zu veranlassen und auf dieser Grundlage die Instandhaltung nach Dringlichkeit (Priorität) in Jahresscheiben ab 2025 zu planen.

Über die Jahresplanung 2025 ist der Stadtrat bis November 2024 in geeigneter Weise zu informieren. In vorgenanntem ersten Schritt sind die kommunalen Schulen und Kitas zu berücksichtigen, die weiteren kommunalen Liegenschaften sind gemäß den Kapazitäten der SE 17 folgend zu betrachten.

BA-0372023 Strategische Baubestandsanalyse und Instandhaltungsplanung kommunaler ImmobilienPDF-Datei (165,65 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle für die Parkeisenbahn an der Leipziger Straße zu prüfen. Im Rahmen der Planungen des „Chemnitzer Modells Stufe IV“ sollen mögliche Synergieeffekte geprüft werden mit dem Ziel, einen Haltepunkt des Chemnitzer Modells mit dem Haltepunkt der Parkeisenbahn direkt zu verknüpfen oder einen Haltepunkt der Parkeisenbahn in unmittelbare Nähe eines Haltepunktes des Chemnitzer Modells anzulegen.

Folgende Punkte sollen mindestens Gegenstand der Prüfung sein:

  • Anbindungsmöglichkeiten an bereits vorgestellte zukünftige Haltepunkte des Chemnitzer Modells an der Leipziger Straße angrenzend an das Küchwald-Areal,
  • Einrichtung eines alternativen Haltepunktes,
  • zu erwartende Kosten,
  • Einfluss auf die Baumaßnahme (Bauzeit, Sonderplanung, etc.),
  • Grober Zeitplan für eine Umsetzung,
  • naturschutzrechtliche Auflagen im Bereich des angrenzenden Küchwaldparks,
  • zu beteiligende Akteure

BA-0352023 Haltestelle für Parkeisenbahn an der Leipziger StraßePDF-Datei (170,73 KB)

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, bei künftigen Ausschreibungen zur Abfallentsorgung in kommunalen Schulgebäuden / in öffentlichen Gebäuden das Ziel zu verfolgen, eine getrennte Müllentsorgung mit Wertstoffsammlern zur 3- oder 4‑fachen Trennung (mit oder ohne Biomüll) zu ermöglichen.

BA-0342023 Mülltrenner in allen kommunalen Schulgebäuden und öffentlichen Gebäuden der SVCPDF-Datei (169,15 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Kulturhauptstadtjahr 2025 gemeinsam mit den verschiedenen Verkehrsunternehmen Maßnahmen für mögliche Verbesserungen der Fernverkehrsangebote zu untersuchen und zu folgenden Punkten darzustellen:

1. vorhandene und geplante Fernverkehrsangebote für das Jahr 2025 (Streckenverbindung und Häufigkeit der Verbindungen);

2. Anbindung an den internationalen Schienenverkehr (Tagesverbindungen, Nachtzuganbindung mit Stellungnahmen der DB Fernverkehr AG sowie der ÖBB);

3. Verlängerung bestehende Verbindungen des Regionalverkehrs, um mehr Städte direkt anzubinden (insbesondere Chemnitz – Glauchau – Erfurt);

4. Direktverbindungen (Zug, Fernbus) zu den Flughäfen BER, Prag, Leipzig und Dresden;

5. Aufwertung des Chemnitzer Hauptbahnhof als Ort für Begrüßung, Information und Orientierung für Gäste der Kulturhauptstadt;

6. Die zum Kulturhauptstadtjahr erreichten Verbesserungen sind für eine dauerhafte Verbesserung der überregionalen Verkehrsverbindung zu nutzen.

Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zum Ende des 3. Quartals 2023 vorzulegen.

BA-0332023 Fernverkehr KulturhauptstadtPDF-Datei (130,1 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen folgende Prüfungen vorzunehmen und mögliche umzusetzende Vorschläge in einer Beratungsvorlage darzustellen:

- Wie können bestehende Chemnitzer Beratungs- und Hilfsangebote zur mentalen Gesundheit für Kinder und Jugendliche besser zugänglich gemacht werden? Dabei sollen sowohl die städtischen als auch die Angebote in nichtstädtischer Trägerschaft berücksichtigt werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern möglichst unkompliziert Zugang zu Beratung und Hilfe zu verschaffen.

- Wie kann der Zugang zu diesen Informationen für die Betroffenen erleichtert werden? Ist der Zugang durch die App „Between the lines“ möglich und welche weiteren Optionen gibt es?

- Wie kann unter Federführung des Gesundheitsamtes dessen Vernetzungsfunktion beispielsweise mit dem Jugendamt weiter intensiviert werden, um in den verschiedenen Lebenswelten und Zuständigkeiten das Bewusstsein für die mentale Gesundheit insbesondere von Kindern und Jugendlichen verstärkt in den Fokus zu rücken?

- Weiterhin soll geprüft werden, ob und wie die Vielzahl an städtischen Beratungs- und Hilfsangeboten zur mentalen Gesundheit ausgeweitet und intensiviert werden kann, u. a. durch die Zusammenarbeit mit dem KSV, aber auch mit Mitarbeiter:innen der Bereiche Hort- und Schulsozialarbeit sowie sonstigen Akteur:innen im sozialen und Jugendhilfebereich.

- Es soll dargestellt werden, welche Möglichkeiten des Bundes für die Beantragung von Fördermitteln durch die Stadt Chemnitz ab 2023 genutzt wurden und genutzt werden sollen, wie viele Fördermittel generiert wurden bzw. werden können und wie diese eingesetzt wurden bzw. werden sollen (bspw. Mittel des „Zukunftspaketes für Bewegung, Kultur und Gesundheit).

Die Beratungsvorlage soll bis zum IV. Quartal 2023 im Sozialausschuss und im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

BA-0302023 Mentale Gesundheit von Kindern und JugendlichenPDF-Datei (174,34 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

1. dem Stadtrat eine Beratungsvorlage vorzulegen, die die Situation nicht oder kaum genutzter, aber denkmalgeschützter Gebäude bzw. originärer Denkmale, die nicht im Besitz der Stadt Chemnitz oder des Freistaates sind, darstellt. Dies soll exemplarisch vor allem anhand ausgewählter Objekte (wenigstens 15) erfolgen, die
einen besonderen kulturhistorischen Wert haben (z. B. ehemalige Auto-Union an der Scheffelstraße),
die besondere Aufmerksamkeit und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger finden (z. B. Goldener Löwe in Rabenstein)
von stadtbildprägendem Charakter sind (z. B. Wandererwerke ) und
aktuell im besonderen Maße dem Verfall preisgegeben sind (z. B. Spinnmühle Wittgensdorf).

Die Vorlage soll dabei jeweils objektbezogen insbesondere den aktuellen Zustand, das Vorhandensein von Sicherungskonzepten, das Vorliegen von Nutzungskonzepten bzw. Bauanträgen sowie ggf. vorliegende Abschätzungen von Sanierungskosten sowie Fördermöglichkeiten wiedergeben.

2. Die Vorlage ist in einer gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität sowie des Kulturausschusses unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern beteiligter Ortschaftsräte bzw. Bürgerplattformen sowie im AGENDA- und im Kulturbeirat im I. Quartal 2024 zu beraten.

BA-015/2023 Situation von denkmalgeschützten Gebäuden und Denkmalen im Nichtbesitz der Stadt ChemnitzPDF-Datei (40,36 KB)

  1. Der Stadtrat beschließt, zur Vervollkommnung der Trainingsbedingungen für den Fußballsport im Sportforum einen weiteres - zweites Fußball-Kunstrasengroßfeld bis Juni 2025 zu errichten.
  2. Der Stadtrat beschließt damit auch, diesen Kunstrasenplatz für die Erfüllung der Auflagen zur Lizensierung des Nachwuchsleistungszentrums mit dem exklusivem Nutzungsrecht der CFC-Nachwuchsmannschaften zur Verfügung zu stellen.
  3. Zur Sicherstellung der Punkte 1 und 2 beschließt der Stadtrat:
    a) für die Planung in den Jahren 2023/2024 werden bis 31.07.2023 mindestens die Leistungsphasen I bis III HOAI beauftragt,
    b) eine Verpflichtungserklärung der Stadt, dass die damit in Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen bis Juni 2025 umgesetzt und die notwendigen Mittel im Zweijahreshaushalt 2025/2026 eingeordnet werden
    c) die Abgabe der notwendigen Erklärung der Stadt Chemnitz bis zum 31.7.2023 gegenüber dem Hauptnutzer (CFC).
  4. Bis zum 31.12.2023 wird dem Schul- und Sportausschuss ein „Strategiekonzept für die Sanierung und Neubauten von Kunstrasenplätzen in der Stadt Chemnitz vorgelegt.

BA-028/2023 Weiterentwicklung des Sportforums und der Fußball-KunstrasenfelderPDF-Datei (171,53 KB)

Der Oberbürgermeister und die CVAG werden beauftragt, beim ZVMS und weiteren zuständigen Stellen bei der Einführung des Deutschlandtickets gemäß dem Bundesgesetz auf eine andere, eben digital auslesbare, Option (primär chipkartenbasierter Fahrscheinverkauf) neben einer Lösung per App hinzuwirken.

Alle marktüblichen Bezahlformate sind auf sofortige bzw. zeitnahe Anwendbarkeit in Abstimmung mit dem ZVMS durch die CVAG zu prüfen. Sofern eine sofortige Nutzung nicht umgesetzt werden kann, ist durch die CVAG eine Zeitschiene für die flächendeckende Einführung mit Angabe der technischen Lösung zu benennen. Die Information dazu ist in zuständigen Gremien vor der Sommerpause als mündliche Berichterstattung vorzunehmen.

Zusätzlich ist zu prüfen, inwiefern die CVAG gemeinsam mit dem VMS oder anderen Verbünden (z.B. LVB, DVB) nutzbare Varianten zur Ausgabe bringen kann und inwiefern gemeinsam Geräte zur Auslesung einer Lösung beschafft werden können. Zudem muss seitens der CVAG gesichert werden, dass innerhalb des Chemnitzer ÖPNV-Netzes eine Auslesung anderweitig beschaffter Deutschlandticket-Chipkarten möglich ist.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist bis zum Ende des III. Quartals 2023 schriftlich über den gesamten Entwicklungsstand zu informieren. Eine Lösung für ein oder mehrere Zusatzangebote ist spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist der Ticketausgabe in Papierform zum 1. Januar 2024 umzusetzen.

BA-027/2023 Zusätzliche Formate des DeutschlandticketsPDF-Datei (34,73 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  1. die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz (Informationsfreiheitssatzung) nach dem Vorbild des neu beschlossenen Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz SächsTranspG) zu einer Transparenzsatzung zu qualifizieren.
  2. um Mehrkosten zu vermeiden, darauf hinzuwirken, dass die Stadt Chemnitz, ähnlich wie bei der Nutzung von Amt24, die gemeinsame Plattform des Freistaates nutzen kann, um Austauschbarkeit, Übersichtlichkeit im Rahmen von Nutzungslizenzen und auch ähnliche Arbeitsweisen gewährleistet.
  3. die Neufassung im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorzuberaten und dem Stadtrat bis zum dritten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

BA-0222023 Qualifizierung der Chemnitzer Informationsfreiheitssatzung zu einer TransparenzsatzungPDF-Datei (168,37 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den mit dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V. geschlossenen Vertrag vom 08.09.2016 bezüglich der Kostenerstattung abzuändern und den Pauschalbetrag für die Kosten für die Erfüllung der kommunalen hoheitlichen sowie sonstigen Aufgaben gemäß des Vertrags pro Kalenderjahr wie folgt festzulegen:

01.01.2023 bis 31.12.2023 0,90 Euro je Einwohner der Stadt
ab 01.01.2024 1,10 Euro je Einwohner der Stadt

Ab 2025 sind die neuen Zuschüsse in den Haushaltsplan einzustellen. Ab 2025 sind ebenfalls jährlich zwischen Stadtverwaltung und Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V. Bewertungen vorzunehmen, ob der festgelegte Pauschalbetrag noch ausreichend ist oder ob er angesichts des tatsächlichen Einnahmen- und Ausgabenbestandes zu erhöhen ist.

BA-019/2023 Vertragsgestaltung mit dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung eVPDF-Datei (170,82 KB)

  1. Basierend auf den im Jahr 2020 verabschiedeten Beschlüssen BA-080/2020 „Arbeitskreis Wassersensible Stadtentwicklung und BA-082/2020 „Konzeption Wasser und nachhaltiges Wassermanagement“ beschließt der Stadtrat die Erstellung eines ersten Maßnahmekatalogs zur Verbesserung der Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswassernutzung im Stadtgebiet. Der Maßnahmekatalog soll gemessen am jeweiligen Arbeitsstand kontinuierlich fortgeschrieben werden. Über den Arbeitsstand ist einmal jährlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit und im AGENDA-Beirat in geeigneter Form zu berichten. Auf Grundlage der Ergebnisse soll eine Fortschreibung in den entsprechenden Gremien vorberaten und nachfolgend durch eine Beschlussvorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  2. Der Maßnahmekatalog ist in Aufgabenbereiche zu gliedern und im Rahmen der Umsetzung den vorhandenen Strukturen innerhalb der SVC zuzuordnen (erfolgt in Eigenregie der SVC). Der Maßnahmekatalog unterscheidet in öffentliche und private Handlungsfelder. Für beide Handlungsfelder sind für die jeweilige Liegenschaft im Anwendungsfall entsprechende Basisinformationen einzuholen. Diese sollen u.a. folgende Punkte beinhalten (Aufzählung nicht abschließend):
    1. Feststellung der Geeignetheit der Liegenschaft
    2. Realisierbare Größen der Regenrückhaltung
    3. Möglichkeit der Regenwasserverwendung (Bewässerung von Grünflächen, Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung, Einleitung in Teiche)
    4. Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten im Sinne des Hochwasserschutzes (sofern die Gefahrneigung besteht)
    5. Ansprechpartner in Bezug auf Komponentenanbieter und ausführende Unternehmen
    6. Fördermöglichkeiten (Förderfähigkeit, Zuwendungshöhen / förderfähige Komponenten, Antragsportale, Ansprechpartner)
  3. Für den öffentlichen Bereich wird in den entsprechenden Gremien eine Zeitschiene für die Datenbeschaffung und Auswertung zwischen der Stadtverwaltung und den Fraktionen vereinbart. Diese kann eine Staffelung in der Umsetzung über eine praktizierbare Prioritätenliste beinhalten. Eine abschließende Terminschiene für einzelne Aufgabenbereiche ist nicht erforderlich, sofern man sich in den Gremien verbindlich über die terminliche Fortschreibung nach Abschluss eines jeweiligen Arbeitspaketes einigt (Meilenstein-Prinzip). Ab einer nutzbaren Daten- bzw. Informationsbasis soll objektbezogen bereits mit Umsetzungsmaßnahmen begonnen werden, sofern die technischen und finanziellen Gegebenheiten eine solche Umsetzung gestatten. Für die Liegenschaften der SVC (inklusive Tochtergesellschaften und Eigenbetriebe) hat der Maßnahmekatalog in der langfristigen Ausführung einen verbindlichen Charakter (immer, sofern technologisch und haushälterisch im vertretbaren Rahmen umsetzbar).
  4. Für den öffentlichen Raum (Parks, Alleen, sonstige geeignete öffentliche Grünflächen) ist ein gesonderter Ansatz für eine Realisierung der Zielstellung zu entwickeln. Technologischen Anwendungen ist, sofern am jeweiligen Objekt praktikabel, der Vorrang zu gewähren. D.h. dass der Personaleinsatz für die Betreibung, mit Ausnahme von Wartung und Reparatur, auf ein Minimum zu begrenzen ist. Das zuständige Amt der SVC wird beauftragt, den Stadträtinnen und Stadträten im Arbeitskreis Wassersensible Stadtentwicklung bis zum Ende des Jahres 2023 einen Vorschlag zu einer praktikablen Umsetzung der Zielstellung zu unterbreiten.
  5. Für den privaten Bereich sind die Grundlagen für ein Engagement in Eigeninitiative zu schaffen. Die Stadt Chemnitz hat in geeigneter Weise (Pressearbeit, Internetportal, etc.) für die Zielsetzung „Verbesserung der Regenrückhaltung und Nutzung dieser Wasserressource für die Grünanlagenbewässerung“ zu werben. Neben dem öffentlichen Interesse sind die eigenwirtschaftlichen Vorteile für Anwender explizit zu auszuführen. Für die private Anfrage (Grundstückeigentümer und Unternehmen) sind im Ereignisfall die unter Beschlusspunkt 2 aufgeführten Basisdaten bereitzustellen. Im Sinne der schnellen Erstinformation kann ein Großteil dieser Basisinformationen über die Webseite der Stadt Chemnitz unter Beachtung des Datenschutzes angeboten werden. Das Informationsangebot soll grundsätzlich Verweise auf weitere Informationsanbieter (Kammern, Kreishandwerkerschaft, Naturschutzverbände, den ESC, etc.) enthalten. Die vorherige Zustimmung ist einzuholen.
  6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Berechnungsmodell zu erstellen, das es gestattet, die Niederschlagswasserentgelte für betroffene private oder gewerbliche Grundstückseigentümer, welche Systeme der Regenwassernutzung (inklusive Versickerung auf dem eigenen Grundstück) anwenden, entsprechend des nutzbaren Umfangs anzupassen. Eine Implementierung des Modells in die unter Punkt 5 benannte zu erstellende Webseite soll geprüft und bei Realisierungsfähigkeit auch vollzogen werden. Da der ESC in diesem Bereich einen großen Teil der Aufgaben abdeckt, sind im Falle der Zuständigkeit für diesen Beschlusspunkt die Aufgaben teilweise oder vollständig auf den ESC zu übertragen. Die Absprache erfolgt zwischen Stadtverwaltung und ESC intern. Grundsätzlich wird angestrebt, nur Niederschlagswasser des eigenen Grundstückes einer Speicherung und Nutzung zuzuführen, welches über eine geringe Schmutzfracht verfügt. Damit soll der Schmutzeintrag auf ein Minimum reduziert werden.
  7. Sportstätten, sowohl im Eigentum der Stadt als auch im Eigentum von Vereinen sollen gesondert betrachtet werden. Bei der Errichtung bzw. der Erneuerung von Grünanlagen, primär Sportplätzen, sollen in die Bauplanung und Baukostenplanung die Möglichkeiten der Errichtung von Wasserspeicheranlagen und Brauchwasserverteilanlagen geprüft und bei positivem Ergebnis in das Gesamtprojekt aufgenommen und realisiert werden. Sind die Vereine Eigentümer der Liegenschaft (oder private Dritte) bleibt deren Zustimmung Voraussetzung für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen. In Bezug auf die Vereine hat die Stadt Chemnitz den Prozess der Antragstellung von Fördermitteln aktiv zu unterstützen, sofern nichtkommunale Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen oder müssen.
  8. In einem weiteren gesonderten Verfahren soll die Niederschlagswasserrückhaltung in Verbindung mit dem Hochwasserschutz weiterentwickelt werden. Vor allem in Hanglagen und hier primär hervorgerufen durch den Niederschlagsabfluss an landwirtschaftlichen Flächen kommt es bei Starkregenereignissen gebietsweise zu Überflutungen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern betreffender Gebiete lösungsorientierte Gespräche in Bezug auf nutzbare Hochwasserschutzmaßnahmen (bspw. Rigole, Einstau- oder Abflussmulden, Kooperationsprojekte) anzubieten und bei Gesprächsbereitschaft auch zu führen. Sofern über das grundsätzliche Anliegen Einvernehmen herrscht, veranlasst die Stadtverwaltung alle intern notwendigen Schritte für eine Umsetzung. Neben der sachlichen und zeitlichen Gliederung sind auch die finanziellen Aspekte (Einordnung in den Haushalt, Nutzung von Fördermitteln, bei Bedarf Mittel für den Ankauf entsprechender Liegenschaftsbereiche) in das Vorhabenprojekt einzuordnen.
  9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, durch den ESC als satzungszuständiger Fachbereich die Errichtung und Betreibung von Niederschlagsrückhalteeinrichtungen in Bezug auf eine Verankerung in einer Satzung prüfen zu lassen. Der Bestandsschutz ist dabei unantastbar (Ausnahme bei Verstoß gegen bereits geltendes Recht). Das bedeutet, dass nur Neu- und Erweiterungsinvestitionen und bei entsprechendem Umfang Sanierungsvorhaben der dann untersetzten Bindung an eine kommunale Satzung unterliegen. Ungeachtet dessen muss zwingend in der Satzung ausgeschlossen werden, dass die zusätzlichen Belastungen, die auch trotz möglicher Inanspruchnahme von Fördermitteln entstehen können, nicht zur Verhinderung notwendiger Baumaßnahmen, zum Eigentumsverlust oder zur Benachteiligung Dritter führen. Ein Satzungsentwurf ist vor der Erstellung einer Beschlussvorlage als Beratungsvorlage auszureichen und in den entsprechenden Gremien zur Vorberatung auf die Tagesordnung zu nehmen.
  10. Alle Vorlagen, die bei Beschluss dieses Beschlussantrages zukünftig erstellt werden und mit diesem in Zusammenhang stehen, sollen den Ortschaftsräten zur Vorberatung angezeigt werden.
  11. Die Stadtgesellschaft ist für die Thematik Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswassernutzung zu sensibilisieren. In geeigneten Formaten sind Inhalte und Zielsetzungen zu veröffentlichen. Die Stellungnahmen der Umweltverbände, der Bürgerplattformen und der Interessenvertreter der Haus- und Grundstückeigentümer und der Interessenvertreter der Wirtschaft sind ausdrücklich erwünscht.
  12. In die Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmekatalog sind die betroffenen Ver- und Entsorger aktiv einzubeziehen. Einschränkende Gegebenheiten, wie bspw. negative Einflüsse auf das Abwassersystem des ESC oder die Kläranlage in Heinersdorf, sind bei der Realisierung des Prozesses zu beachten. Im Ereignisfall ist zu eruieren, welche alternativen Maßnahmen zur Vermeidung von Einschränkungen beitragen könnten. Die Vorschläge sind auf Praktikabilität (technologisch und finanziell leistbar) zu prüfen. Bei einem positiven Prüfergebnis kommen die Alternativen zur Anwendung. Bei einem negativen Prüfergebnis wird die Einzelmaßnahme zurückgestellt, bei einer generellen Nichtumsetzbarkeit aus dem Maßnahmenprogramm gestrichen.
  13. Das Projekt soll den benachbarten Landkreisen und Kommunen im Rahmen der Sitzungen des Planungsverbandes Chemnitz vorgestellt werden (vorausgesetzt, der Beschlussantrag wird beschlossen). Die Vorstellung verfolgt das Ziel, die Inhalte auch auf andere Kommunen übertragen zu können und weitere Ideen im Sinne der Weiterentwicklung des Projektes zu generieren.
  14. Aufgrund der aktuellen Situation steht die Umsetzung des Beschlussantrages unter dem Haushaltsvorbehalt.

BA-0052023 Maßnahmekatalog Niederschlagswasserrückhaltung und NiederschlagswassernutzungPDF-Datei (162,84 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:

  1. sich einen kontinuierlichen Überlick zu Entlastungsmaßnahmen in Bund und Land zu verschaffen, so nicht bereits geschehen.
  2. zu den Entlastungspaketen aus Bund und ggf. Land die Leistungsträgerinnen und ‑träger zu beraten, um ihre Leistung auch in der Krise fortführen zu können.
  3. ggf. Mehrbedarfe darüber hinaus durch ein angemessenes Budget je 2023 und 2024 zur Verfügung zu stellen.
  4. Kriterien für die Vergabe bis Juni 2023 zu entwickeln um Vereinen, Verbänden und ggf. sonstigen Dritten in der Stadt Chemnitz finanzielle Hilfe in existenzgefährdenden wirtschaftlichen Situationen zu gewähren.
  5. Den Bedarf an temporären Angeboten wie Wärmestuben oder Quartiersküchen zu definieren und ggf. die Finanzierung dafür sicher zu stellen.
  6. regelmäßig im Jugendhilfeausschuss und Schul- und Sportausschuss zur Preisentwicklung und Nachfragesituation im Bereich Situation von Kita- und Schulessen Bericht zu erstatten.

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen:

  1. wie die Beratung der Leistungserbringerinnen und ‑erbringer durch feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner oder andere geeignete Methoden sicher zu stellen ist.
  2. wie ein aktualisierter Überblick zu den Bedarfen und Anträgen den entsprechenden Ausschüssen zu gewährleisten ist, ggf. als Quartalsbericht.
  3. wie die Quoten der Inanspruchsnahme am Bildungs- und Teilhabepaket kontinuierlich zu steigern ist, um Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe, inkl. dem Mittagessen zu ermöglichen.

BA-013/2023 Vereine gut durch die Krise bringenPDF-Datei (32,78 KB)

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Einvernehmen mit der TU Chemnitz um die Etablierung des Studienganges Lehramt an Oberschulen in Chemnitz einzusetzen, um hierdurch u.a. die Lehrerbedarfe in Chemnitz und Südwestsachsen standortnah erfüllen zu können.
  2. Im Rahmen einer Informationsvorlage an den Stadtrat bis 06/2023 soll dargestellt werden, welche Kapazitäten für den Studiengang in Chemnitz sinnvoll sind, welche Ressourcen dafür notwendig werden und wie sich die Qualifikation/Weiterbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern für den Raum Südwestsachsen integrieren lässt.
  3. In Zusammenarbeit mit der CWE soll eine Kampagne vorbereitet werden, um potenzielle Interessentinnen und Interessenten für ein Lehramtsstudium in Chemnitz anzuwerben.
  4. Die berufliche Qualifikation von Lehrerinnen und Lehrer aus europäischen und nichteuropäischen Staaten soll bis zur Erteilung der Lehrbefähigung aktiv durch die Ausländerbehörde unterstützt und begleitet werden

BA-012/2023 OberschullehrerausbildungPDF-Datei (299,56 KB)

  1. Der Stadtrat beschließt die schnellstmögliche Einrichtung einer Stelle Nacht-Koordination (0,6 AE) innerhalb der Stadtverwaltung zur beginnenden Umsetzung der vom „Hand in Hand e. V.“ vorgelegten grundlegenden Konzeption „Nachtigal“ vom 30.10.2022.
  2. Die Stadtverwaltung Chemnitz und die Stelle Nacht-Koordination werden beauftragt, das Konzept „Nachtigal“ an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen sowie weitere unterstützende Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, die den Ausbau der Nacht-Koordination in Chemnitz und deren Wirksamwerden spätestens ab dem 2. Halbjahr 2024 ermöglichen.
  3. Die Stadtverwaltung prüft, auf welchem Weg, unter Aufwendung welcher Kosten und unter Hinzuziehung welcher weiterer Partner:innen das über Punkt 1 und 2 hinausgehende Konzept „Nachtigal“ mittel- und langfristig umgesetzt werden kann. Hier ist die CWE hinzuzuziehen. Das Ergebnis der Prüfung wird bis zum III. Quartal 2023 dem Kultur- sowie dem Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgelegt.

BA_014_2023_NachtkoordinationPDF-Datei (299,89 KB)

Der Beschlussvorschlag wird um Punkt 2 ergänzt:

2. Über die Verhandlungen sowie sich daraus ergebende Auswirkungen auf die Stadt Chemnitz ist
regelmäßig im Stadtrat (alternativ im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit, im
Betriebsausschuss oder im Verwaltungs- und Finanzausschuss), mindestens vierteljährlich
erstmals nach der Sommerpause 2023 zu berichten.

202302-06 ÄA B‑0232023 Grundsatzvereinbarung kommunale AbfallwirtschaftPDF-Datei (38,39 KB)

§ 3 Steuerbefreiungen wird in Absatz (1) wie folgt ergänzt:

5. Personen, die zum Zwecke des Studiums oder der beruflichen Ausbildung an schul- bzw. studienpflichtigen Veranstaltungen teilnehmen oder auf Grund zwingend vorgeschriebener Ausbildungsbestandteile, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, in Chemnitz übernachten müssen.

§ 7 Melde- und Entrichtungspflichten wird in Absatz (2) und (3) wie folgt geändert (fett markiert)

(2) Wer innerhalb der Stadt Chemnitz eine Beherbergungseinrichtung betreibt, ist verpflichtet, von den bei ihm beherbergten Personen die Beherbergungsteuer zum Entstehungszeitpunkt (§ 6) einzuziehen. Die Verpflichtung besteht nicht, soweit die beherbergten Personen nach § 3 Absatz 1 Nummern 1, 2, 4 oder 5 der Satzung von der Entrichtung einer Beherbergungsteuer befreit sind.

(3) Personen, von denen der Betreiber der Beherbergungseinrichtung keine Beherbergungsteuer einzieht, sind durch den Betreiber der Beherbergungseinrichtung gesondert mit Namen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Datum der An- und Abreise auf Meldescheinen zu vermerken, die jeweils vom Gast zu unterschreiben sind. Nehmen Minderjährige in Begleitung Erwachsener Unterkunft, sind die entsprechenden Angaben zu den begleitenden Erwachsenen und die Zahl der mit ihnen gemeinsam beherbergten Kinder auf den Meldescheinen zu vermerken, die jeweils von den begleitenden Erwachsenen zu unterschreiben sind. Besteht ein Befreiungsgrund nach § 3 Absatz 1 Nummern 2, 4 oder 5, ist auf den Meldescheinen der Grad der Behinderung, der Status als Begleitperson, die Angaben zum Meldestatus in der Beherbergungseinrichtung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) oder Datum, Uhrzeit und Ort der schul- bzw. studienpflichtigen Veranstaltung oder des zwingend vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteils, welcher eine Anwesenheit vor Ort erfordert, zu vermerken.
Bestehende Verpflichtungen nach dem Bundesmeldegesetz bleiben unberührt.

ÄA B‑022/2023 BeherbergungssteuerPDF-Datei (39,69 KB)

2022

BA_025_2022_BeschlussantragPDF-Datei (293,07 KB)

BA_022_2022_BeschlussantragPDF-Datei (295,06 KB)

BA_013_2022_StreusalzPDF-Datei (638,08 KB)

BA_009_2022_LehrerinnenmangelPDF-Datei (289,38 KB)

2021

Für die Verstärkung niedrigschwelliger und aufsuchender Wohnungslosen- und Suchthilfe in Verbindung mit freiwilligem Engagement im Coronawinter 2021/22 werden 30.000 Euro aus den Mitteln zur Förderung Freier Träger der Wohlfahrtpflege bereitgestellt.

Die zur Verfügung gestellten Mittel von maximal 30T Euro werden zur Erweiterung der Angebote im Jahre 2021 genutzt. Hierunter fällt u.a. auch die Erweiterung der Öffnungszeiten.

Die Stadtverwaltung entwickelt mit den Akteuren (Kältebus, Stadtmission-Haltestelle, Bahnhofsmission, Selbsthilfe 91-Wohnprojekt, Heilsarmee, Suchtberatungsstelle AWW, weitere Initiativen) einen kurzfristig umsetzbaren Plan für den Winter 2021/2022 zur Aufstockung der dringend notwendigen Hilfeleistungen.

Für das beginnende Jahr 2022 bis Ende März wird das Angebot aus dem Budget des Sozialamtes gedeckt.

Die handelnden Akteure werden verpflichtet, für den Zeitraum der Maßnahmen 2021 und 2022 einen Nachweis über die erbrachten Leistungen in einfacher, nachvollziehbarer Form zu erstellen.

Der Sozialausschuss wertet im März 2022 die Umsetzung des Beschlusses aus.

202112-15 ÄdE BA Soziale NothilfrePDF-Datei (36,25 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung

1. bis 31.12.2021 die Förderung für eine Stelle für Klimaschutz im Rahmen der Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten zu beantragen. (Klimaschutzmanager:in)

2. Die Stelle der Klimaschutzmanagerin bzw. des Klimaschutzmanagers ist öffentlich auszuschreiben. Diese Stellenausschreibung für den/die Klimaschutzmanager:in soll so schnell wie möglich vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem Projektträger Jülich (PtJ) abzustimmen.

3. Für die Folgejahre – nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Fördermittel des BMU – sind die Kosten für die Stelle in die reguläre Haushaltsplanung einzuplanen und die Stelle unbefristet in den Stellenplan aufzunehmen.

BA-066_2021PDF-Datei (138,06 KB)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Februar 2022 eine Informationsvorlage vorzulegen, welche insbesondere
1. die Grundlagen, wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der jährlich der Aufsichtsbehörde vorzulegenden Gefahrenprognose und der jeweiligen Berichterstattungen über die Aufklärungsergebnisse bei der Nutzung der Kameraüberwachungsanlage im überwachten Bereich der Chemnitzer Innenstadt darstellt und dazu Stellung nimmt, inwieweit die fortdauernde Nutzung der Kameraüberwachungsanlage im Stadtzentrum noch rechtmäßig ist;
2. mitteilt, ob und inwieweit es in Reaktion auf die jährlichen Berichterstattungen zur Gefahrenprognose und den Überwachungsergebnissen Nachforderungen, Auflagen o. ä. durch die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. die Behörde des Datenschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen gab;
3. dem Stadtrat darlegt, welche tatsächlichen Personal‑, Sach- und sonstigen Kosten der Stadt Chemnitz durch die Betreibung der Anlage seit dem Jahr 2018 entstanden sind;
4. welche konkreten Tatsachen und Faktoren der auf den Überwachungsbereich bezogenen Straftaten und/oder sonstigen Rechtsverletzungen die Fortdauer der Kameraüberwachung derzeit rechtfertigen;
5. eine Darstellung beinhaltet, wie sich im Zeitraum seit der Inbetriebnahme der Anlage im Herbst 2018 bis gegenwärtig das Lagebild betreffend Straftaten und anderen relevanten Rechtsverletzungen im Überwachungsbereich entwickelt hat und wie mit sonstigen polizeilichen Maßnahmen, namentlich Komplexkontrollen, polizeibehördlicher Personalverstärkung und Präsenzsteigerung etc. hierauf reagiert wurde.

BA-065_2021PDF-Datei (37,17 KB)

 

 

1. Der Stadtrat beschließt die umgehende Einrichtung einer Fachstelle Jugendbeteiligung (0,75 AE)
innerhalb der Stadtverwaltung zur Umsetzung der Empfehlung 3 des Rahmenkonzepts Jugendbeteili-
gung in Chemnitz. Die Stelle ist umgehend auszuschreiben und schnellstmöglich zu besetzen.

2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, einen zentralen Ort zur Einrichtung eines Jugendbüros
als Anlaufstelle für Jugendliche zu den Themen Jugendbeteiligung und Projektförderung zu suchen.
Hierbei soll besonders das Mitbestimmungsrecht und der Gestaltungsspielraum für junge Menschen
ermöglicht und eine Verantwortungsübertragung an die Jugend umgesetzt werden.

3. Der Stadtrat beschließt die Übertragung der Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 aus dem Jahr
2021 in das Jahr 2022, um diese für die Einrichtung eines Jugendbüros zu nutzen.

BA-062_2021PDF-Datei (352,44 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie der Stadt Chemnitz nach den Sozialgesetzbüchern II und XII unverzüglich, spätestens bis März 2022, dem Stadtrat nach Überprüfung vorzulegen mit der Maßgabe, dass die Aufwendungen für Heizung der aktuellen Preisentwicklung mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst werden.

202112-14 ÄdE_BA Unterkunfts- und HeizungskostenrichtliniePDF-Datei (135,53 KB)

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister,

- schnellstmöglich, spätestens bis Januar 2022, ein geeignetes Verfahren zur Besetzung des kauf-
männischen /administrativen Geschäftsbereiches zu starten
das weitere Verfahren zur Einbindung des Strategieausschusses in die Umsetzung des Kultur-
hauptstadt-Prozesses im Ältestenrat sowie im Strategieausschuss Kulturhauptstadt 2025 zu erör-
tern. Hierzu ist der Ausschuss bis spätestens Mitte November einzuberufen.
den Strategieausschuss Kulturhauptstadt 2025 in der Regel monatlich einzuberufen
die Vertreterin des Stadtrates im Aufsichtsrat der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH
sowie die Geschäftsführung der Gesellschaft als Sachverständige zu den Sitzungen des Aus-
schusses einzuladen
im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kulturhauptstadt-Prozesses den Stadtrat regelmäßig
über aktuelle Themen und Entscheidungen mit besonderer Tragweite zu informieren

In der Sitzung des Chemnitzer Stadtrates am 13.10.2021 soll im nichtöffentlichen Teil oder im nächs-
ten Strategieausschuss eine Aussprache für die zivilgesellschaftlichen Akteure der Kulturhauptstadt
2025 stattfinden.

BA_054_2021_BeschlussantragPDF-Datei (278,86 KB)

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, sich innerhalb des Facharbeitskreises „Wasserstoffregion
Chemnitz“ und des HyExpert-Standort im Rahmen des HyLand-Programms des Bundes sowie im ent-
stehenden HIC – Hydrogen and Mobility Innovation Center Chemnitz dafür einzusetzen, die Rahmen-
bedingungen zu schaffen, um die Wasserstoff-Technologie als CO2-freien Energieträger zu etablie-
ren.

Es gilt die Voraussetzungen zu schaffen, dass insbesondere die Erneuerbaren Energien als Quelle
der Erzeugung für „grünen“ Wasserstoff und dessen Speicherung in Chemnitz etabliert werden.

BA-051_2021PDF-Datei (304,47 KB)

Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 06.07.2021 B‑141/2021
„Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs-
plan Nr. 16/12 ‚Bahnhofsareal Altendorf‘ Teil B: Grünzug Pleißenbach“ wird durch den Stadtrat zu-
rückgeholt.

Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 06.07.2021 B‑141/2021
„Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs-
plan Nr. 16/12 ‚Bahnhofsareal Altendorf‘ Teil B: Grünzug Pleißenbach“ wird durch den Stadtrat in
Bezug auf den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt eine unabhängige Überprüfung des laut den Unterlagen angegebenen Ein-
griffs in die Natur vor Ort auf Notwendigkeit.

Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität und dem
AGENDA-Beirat bis Ende des 1. Quartals 2022 im Rahmen einer Beratungsvorlage vorgestellt.

Über eine Neuauslegung des Entwurf- und Auslegungsbeschlusses entscheidet der Stadtrat.

BA_049_2021_BeschlussantragPDF-Datei (293,22 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung und damit verbunden das zuständige Dezernat 1, vierteljährlich
den Stadträtinnen und Stadträten mit einem dazugehörigen Punkt auf den Tagesordnungen in allen
Ausschüssen über den jeweils aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Änderungsanträge der
Fraktionen zu den Haushaltsbeschlüssen zu berichten. Eine entsprechende schriftliche Vorlage wird
den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses im Vorfeld der Sitzung mindestens eine Woche vor
Sitzungstermin digital zur Verfügung gestellt. Die regelmäßige Berichterstattung beginnt ab dem 4.
Quartal 2021.

BA_043_2021_BeschlussantragPDF-Datei (292,2 KB)

1. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, die Bedingungen für die Standbetreiber vor allem im nichtgastronomischen Bereich zu prüfen mit dem Ziel, in 2021 das finanzielle Risiko durch die Senkung der Grundmiete und der Tagesmiete um 50 % zu reduzieren.

2. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, bis zur Septembersitzung des Verwaltungs- und Finanzausschuss diesem ein Konzept zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten vorzulegen, um der unklaren und angespannten Personalsituation entgegenzuwirken.

3. Die Stadtverwaltung Chemnitz hat sicherzustellen, dass alle Baumaßnahmen auf dem Markt und auf angrenzenden öffentlich Flächen bis Mitte November abgeschlossen werden, um das weihnachtliche Flair des Marktes nicht zu beeinflussen.

4. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, gemeinnützigen Vereinen die Nutzung „freier“ Stände zu ermöglichen.

5. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird darüber hinaus aufgefordert, die AG „Weihnachtsmarkt“ zeitnah, aber spätestens bis zum 31. August 2021, einzuberufen – und zwar unabhängig von dem Anmeldestand.

6. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, dem Stadtrat im September 2021 einen Vorschlag für die begleitende Öffnung des Einzelhandels während der Zeit des Weihnachtsmarktes vorzulegen und gleichzeitig die partielle Verlängerung bestimmter Teile des Weihnachtsmarktes bis zum Ende der Weihnachtsferien 2021/2022 positiv zu prüfen.

BA_038_2021_BeschlussantragPDF-Datei (126,58 KB)

1. Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in den folgenden Fachförderrichtlinien haushaltsneutrale Lösungen für pandemiebedingte Einschränkungen des Betriebs geförderter Einrichtungen und Angebote möglich sind:

- Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit (FRL-JSG)
Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Schulsozialarbeit
Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur
Richtlinie zur Förderung von Begegnungseinrichtungen
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem Soziokulturellen Jugendfonds
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Träger der freien Wohlfahrtspflege
(Fachförderrichtlinie Gesundheitsamt)

2. Hierzu ist zu prüfen, inwieweit in den vorgenannten Fachförderrichtlinien 2021 die Festbetragsfinanzierung Anwendung finden oder für 2021 der Eigenfinanzierungsanteil reduziert werden kann, wenn der Fördergegenstand pandemiebedingt nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann.

BA_035_2021_BeschlussantragPDF-Datei (40,01 KB)

Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, innerhalb der Sportförderrichtlinie die Möglichkeit einzuräumen,
nicht in Anspruch genommene Mittel der Förderart 3.1 (Bewirtschaftung und Unterhaltung von
Sportstätten) für Betriebskosten aus der Sportförderrichtlinie aus dem Jahr 2021 zur Verwendung für
das Jahr 2022 zu übertragen.

Die unverbrauchten Mittel sollen innerhalb der besagten Förderart zusätzlich für Maßnahmen der
Werterhaltung bzw. Werteschaffung genutzt werden können, ohne auf die bewilligten Mittel für das
Jahr 2022 gegengerechnet zu werden. Über die Inanspruchnahme der Mittelübertragung sollen die
Vereine selbst entscheiden können, ebenso über die Verwendung in Bezug auf die Maßnahmen zur
Werterhaltung, Sanierung und Erhaltung der Sportstätten nach 3.1.2. in den genutzten Liegenschaften.
Der Übertrag und dessen geplante Verwendung ist vorab anzuzeigen und spätestens zum
Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 im Verwendungsnachweis nachprüfbar darzulegen.

BA_034_2021_BeschlussantragPDF-Datei (25,71 KB)

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Situation betreffend noch fortwährender Einschränkungen der Lebensverhältnisse und Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren in den Alten- und Pflegeheimen der Stadt Chemnitz auf Grund von Corona-Pandemie-Maßnahmen zu prüfen.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bewährte und geeignete Formate des Austausches mit den Pflegeheimleiterinnen und ‑leitern zu nutzen und weiterzuentwickeln, um künftig auch in besonderen Pandemielagen der fortdauernden Vereinsamung von Seniorinnen und Senioren zielgerichtet entgegenwirken zu können und den Betroffenen eine regelmäßige und den eigenen Lebensvorstellungen entsprechende Kommunikation mit Angehörigen und untereinander zu ermöglichen.

BA-033_2021 Vereinsamung von Seniorinnen und SeniorenPDF-Datei (34,86 KB)

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen prominenten Straßen, Plätzen oder Fußgängerzonen in Chemnitz ein Schriftzug „Wir alle für 1,5°C – in Chemnitz sozial und ge- recht“, alternativ nur „Wir alle für 1,5°C“, analog wie in Hamburg aufgetragen werden kann. Das Prüfergebnis soll dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit und dem AGENDA-Beirat bis Oktober 2021 vorgelegt werden.

2. Dem Stadtrat ist bis zum 1. Quartal 2022 ein Beschluss vorzulegen, der den Auftrag dieses Schriftzuges an einer prominenten Stelle in Chemnitz vorsieht.

§ 5 Abs. 7 der Satzung der Stadt Chemnitz über die vorübergehende Unterbringung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wird wie folgt geändert:

(7) Die fachlich zuständigen Bediensteten des Sozialamtes der Stadt Chemnitz oder von ihnen notwendig beauftragte Dritte sind, soweit ein auf Tatsachen gestützter Anlass bzw. Grund vorliegt, berechtigt, die dem in § 2 bestimmten Personenkreis zur Nutzung überlassenen Wohneinheiten in Gemeinschaftsunterkünften sowie in angemieteten Räumlichkeiten für dezentrales Wohnen zu öffnen oder zu betreten, soweit erweislich Gefahr im Verzuge besteht und deshalb eine ansonsten wenigstens fünf Tage vor dem beabsichtigten Betreten vorzunehmende Anmeldung zum Besuch aus Betreuungs‑, Kontroll- und sonstigen durch den Satzungszweck gerechfertigten Gründen nicht vertretbar erscheint. Das Öffnen und Betreten von Wohnungen zur Vollziehung gerichtlicher Beschlüsse und gesetzlich vorgesehener Aufgaben der Gefahrenabwehr bleibt unberührt.

BA_027_2021_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (36,07 KB)

Der Stadtrat Chemnitz fordert die Stadtverwaltung auf, folgende Aspekte in die Stellungnahme als Schulträger gegenüber dem Freistaat Sachsen aufzunehmen:

1. Die Stellungnahme enthält ein Bekenntnis zur Vielfalt der Ausbildungsberufe in der Region Südwestsachsen als Ganzes mit Fokus auf das Oberzentrum Chemnitz im Besonderen und einen Appell zum maximal möglichen Erhalt an Ausbildungslehrgängen in Stadt und Region.
2. Die Verlagerung der EinzelhändlerInnenausbildung nach Limbach-Oberfrohna ist zeitlich an der Fertigstellung des Chemnitzer Modells, Stufe 4 zu orientieren.
3. Dem Fortzug der FloristInnenausbildung nach Wurzen und Dresden wird nach Abstimmung mit den umliegenden Landkreisen entweder widersprochen oder es wird gemeinsam dringlich angeregt, die Ausbildung am Standort Chemnitz zu erhalten. Zudem sollen auch Hinweise der Kammern, der Kreishandwerkerschaft sowie direkt an die Stadt oder über die Kammer transportierte Hinweise von Unternehmen, Berufsschulen und SchülerInnenvertretungen Berücksichtigung finden.

BA_009_2021_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (34,68 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
1. baldmöglichst mit der DB Station & Service in Gespräche zur Prüfung folgender Nachrüstungen zum Barriereabbau im Bahnsteigtunnel bis zum Ausgang Georgstraße einzutreten:
Rampen für Fahrräder und Kinderwagen an der kurzen Treppe im Bahnsteigtunnel
Hinweisschilder (beispielsweise für Gleise, Straßen- oder Busanbindungen)
taktiles Bodenleitsystem am Ausgang Georgstraße
2. drei Monate nach Inbetriebnahme der CVAG-Haltestellen am Bahnhofszugang Dresdner Straße ei-nen Nutzer:innendialog durchzuführen, um Erfahrungen der Nutzer:innen des Bahnsteigtunnels und aufgetretene Probleme zu erfassen.
3. einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung der Wandflächen aufzurufen, in den Aspekte der Kultur-hauptstadt sowie des Graffitischutzes einbezogen werden.
4. im Ergebnis der Verhandlungen mit der DB Station & Service, des Nutzer:innendialoges, dem Ge-staltungswettbewerb, der Beteiligung von Behinderten- und Seniorenbeirat sowie der Befassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität dem Stadtrat einen Zeit- und Kostenplan zur Beschluss-fassung vorzulegen.

BA_004_2021_BeschlussantragPDF-Datei (303,01 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im II. Quartal 2021 die Evaluation des bisherigen Zielkonzeptes des Botanischen Gartens und die Grundlinien der baulichen/ gestalterischen sowie der personellen Entwicklung im AGENDA-Beirat, im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss für Stadtentwick-lung und Mobilität als Beratungsvorlage auf die Tagesordnung zu setzen.
Die evaluierte Konzeption soll Potentiale, Defizite, unmittelbare Handlungsbedarfe, erweiterte Handlungsbedarfe, konzeptionelle Grundlagen und die Kosten (Jährlich, Einmalig/ Investitionen) aufzeigen.
In die Evaluation der bisherigen Zielkonzeption ist der BUND Regionalgruppe Chemnitz und der NABU Regionalverband Erzgebirge einzubeziehen.

BA_001_2021_BeschlussantragPDF-Datei (299,19 KB)

2020

Die Stadtverwaltung wird beauftragt Maßnahmen zu eruieren, die Stadträt:innen, sachkundigen Einwohner:innen sowie Mitarbeiter:innen der Fraktionsgeschäftsstellen die Betreuungs- und Pflegeverantwortung haben, die Ausübung ihrer Stadtrats‑, Ausschuss- und Beiratsarbeit erleichtern, indem
1. bisherige Angebote zur (Kinder-) Betreuung hinsichtlich ihrer (Nicht-) Inanspruchnahme sowie sonstige entsprechende Maßnahmen evaluiert werden,
2. eine Befragung unter Stadträt:innen, sachkundigen Einwohner:innen sowie Mitarbeiter:innen der Fraktionsgeschäftsstellen hinsichtlich ihrer individuellen Bedarfe in Bezug auf die Vereinbarkeit der Stadtrats‑, Ausschuss- und Beiratstätigkeit mit Familienaufgaben regelmäßig (z.B. einmal pro Jahr) durchgeführt und ausgewertet wird,
3. Angebote zur Unterstützung bei der (Kinder-) Betreuung sowie bei Pflegeaufgaben während der Stadtrats‑, Ausschuss- und Beiratstätigkeit untersucht werden, die den individuellen Bedarfen der befragten Stadträt:innen, den sachkundigen Einwohner:innen sowie Mitarbeiter:innen der Fraktionsgeschäftsstellen weitest möglich entsprechen,
4. gemeinsam mit interessierten Stadträt:innen und den sachkundigen Einwohner:innen weitere Maßnahmen entwickelt werden, die die Vereinbarkeit von Stadtratsmandat bzw. der ehrenamtlichen Tätigkeit in Ausschüssen und Beiräten und Familie verbessern.
Die Ergebnisse der Untersuchung einschließlich Kostenschätzung sind dem Stadtrat bis Ende des Jahres 2021 in einer I‑Vorlage vorzulegen.

BA_125_2021_gefasster_BeschlussPDF-Datei (271,01 KB)

BA-122/2020 BeschlussantragPDF-Datei (322,59 KB)

BA-121/2020 BeschlussantragPDF-Datei (376,75 KB)

Der Stadtrat beschließt:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität soll ab 2021 im Quartal mindestens in einer zusätzlichen Sitzung Grundsatzfragen der Stadtentwicklung beraten, welche auf Langfristigkeit angelegt sind und nicht unmittelbar Themen der Beschlussfassung des Stadtrates sein müs-sen.
2. Die Dienstanweisung DA 6001 der Oberbürgermeisterin soll bis Mitte 2021 evaluiert und damit an die Zweijahreshaushaltsplanung sowie an aktuelle Entwicklungen in der Bauwirtschaft an-gepasst werden. Darüber hinaus sind die Verantwortlichkeiten, die Verbindlichkeit der Aufga-benstellung und die Befassung des Stadtrates im Projektprozess zu optimieren. Im Zuge der Prozessoptimierung ist ein Redaktionsschluss für die Fixierung der Aufgabenstellung zu defi-nieren (z. B. mit Baubeschluss). Die Bedarfsträger der Objekte vertreten und erläutern den Be-darf (Aufgabenstellung) für die Projekte anhand untersuchter und dargestellter Lösungsvarian-ten in den betreffenden Gremien/Ausschüssen. Änderungen in der Aufgabenstellung, insbe-sondere wenn diese Kostenrelevanz haben, dürfen nach Redaktionsschluss ausschließlich vom Stadtrat bestätigt werden.
3. Die Bauprojekte sind ab 2021 erst dann im Haushalt abzubilden, wenn mit der Leistungsphase 3 die voraussichtlichen Investitionskosten errechnet sind. Bis zur Leistungsphase 3 wird für diese Planungsleistungen und für die Voruntersuchungen/Gutachten ein ausreichender Pla-nungspool eingerichtet. Die dafür erforderliche finanzielle Größe des Planungspools wird von der Verwaltung ermittelt. Über die Verwendung des Planungspools hat jedoch der Stadtrat zu entscheiden.
4. Um daraus ggf. längere Umsetzungszeiten im Rahmen der Zweijahreshaushalte zu vermeiden, hat das Baudezernat in Abstimmung mit dem Kämmerer bis Ende Februar 2021 dem Aus-schuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowie dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ei-nen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.
5. Die Baubeschlüsse (mit Stand Leistungsphase 3) sind durch einen hervorgehobenen Abschnitt „Bestandsaufnahme und Planungsvarianten“ zu ergänzen, um nachprüfbar sicherzustellen, dass der Planung eine gründliche Analyse des Bestandes und der örtlichen Gegebenheiten vorangestellt worden ist und eine angemessene Variantenbetrachtung erfolgte.
6. Die Bauherrenfunktion für alle kommunalen Bauvorhaben soll mit der Evaluierung der DA 6001 dem Dezernat 6 zugeordnet werden. Dafür muss die Projektsteuerung im Dezernat 6/GMH so-wohl personell als auch qualitativ aufgestockt werden. Das kann intern, durch entsprechenden Personalaufwuchs und/oder extern durch entsprechende Dienstleister, erfolgen. In diesem Zu-sammenhang wird eine juristische Unterstützung im Vergabe‑, Bauaus-führungs- und Nach-tragsmanagement für notwendig erachtet. Für beide Maßnahmen legt das Dezernat 6 dem Stadtrat bis 31.12.2020 einen Vorschlag vor, welcher bereits im Zweijahreshaushalt 2021/2022 berücksichtigt werden sollte.
7. Für Bauvorhaben ab 400 T€ sind ab 2021 entsprechend DIN 276 in die Kostenberechnung mögliche Risiken und kalkulatorische Baukostensteigerungen mit einzuplanen. Bereits begon-nene Vorhaben, soweit diese mit mehr als 1 Million € im Haushalt 2021/2022 enthalten sind, sind dementsprechend zu überplanen.
8. Bis Ende 2021 ist die Tätigkeit der Kommunalbau Chemnitz GmbH zu bewerten und zur Ent-lastung des Amtes 17 bis Ende 2021 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität Inves-titionsvorhaben für die Kommunalbau Chemnitz GmbH ab 2023 vorzuschlagen.
9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2020 ein verwaltungsinternes, dezernatsüber-greifendes Controlling-System einzuführen, welches von allem von an den Investitionsvorha-ben beteiligten Ämtern genutzt werden muss und als Entscheidungsgrundlage dem Oberbür-germeister, den Bürgermeistern und dem Stadtrat dienen kann.
10. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität und der Verwaltungs- und Finanzausschuss sind quartalsweise bis Ende 2021 über die Umsetzung der Maßnahmen zu informieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat kommunal und wirtschaftlich wichtige Vorha-ben regelmäßig vor Ort zu besichtigen, um sich selbst ein Bild über Bauablauf und Bauqualität zu verschaffen. Die dafür ausgewählten Vorhaben bestimmt der Ausschuss. Ende 2021/ An-fang 2022 ist den Ausschüssen eine abschließende Vorlage zur Information vorzulegen.

BA_117_2020_BeschlussantragPDF-Datei (312,74 KB)

1. Die Stadt Chemnitz schließt sich dem Bündnis „SEEBRÜCKE“ an und erklärt sich somit zum „Sicheren Hafen“.
2. Die Stadt Chemnitz verurteilt jede Kriminalisierung der Seenotrettung, erklärt sich mit den Menschen auf Flucht solidarisch und gewährleistet eine menschenwürdige Versorgung aller in Chemnitz lebenden Menschen.
3. Unabhängig von verschiedenen Positionen zur Asyl- und Migrationspolitik, die im Chemnitzer Stadtrat vertreten sind, bekennt sich der Chemnitzer Stadtrat klar zum Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
4. Der:Die Oberbürgermeister:in wird gebeten, den offenen Brief der Städte und Kommunen an die Bundeskanzlerin (https://seebruecke.org/news/offener-brief-kommunen-moria/) zu unterzeichnen.

BA_110_2020_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (222,89 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, ein Konzept für eine Digitalisierungsstrategie für die Stadt Chemnitz zu erarbeiten.
Dafür wird ein Digitalisierungsbeirat gebildet.

2_aktualisierte_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (145,17 KB)

1. Der Stadtrat beschließt, dass Erzieherinnen und Erzieher von kommunalen Kindertagesstätten, welche in der Corona-Pandemie die Notbetreuung sichergestellt haben, für sich und ihre Familien einen Gutschein im Wert von 30,00 bis 50,00 Euro für Besuche in einer kommunalen Kultur‑, Sport- bzw. Freizeiteinrichtung bzw. für solche Einrichtungen unter kommunaler Beteiligung erhal-ten.
2. Den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen wird angeboten, für ihre Erzieherinnen und Er-zieher eine analoge Regelung zu schaffen. Dem freien Träger sind auf Nachweis die Kosten für Gutscheine im gleichen Wert wie unter Punkt 1 von der Stadt Chemnitz zu erstatten.

Wuerdigung_von_Erzieherinnen_und_Erziehern_in_KindertageseinrichtungenPDF-Datei (294,42 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
1) zeitnah nach der Sommerpause eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität einzuberufen, in der ausschließlich zum aktuellen Stand von Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau größer 5 Mio. € netto geplantes Investitionsvolumen informiert wird. Dabei ist sicherzustel-len, dass die Bauherrenämter, die Planungsbüros und die Bauleiter anwesend sind.
2) bis Februar 2021 eine Informationsvorlage über den Stand der in Planung befindlichen für 2021/22 haushaltsrelevanten Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau dem Stadtrat vorzulegen.

BA_084_2020_BeschlussantragPDF-Datei (288,53 KB)

BA_084_2020_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (198,33 KB)

1. Der Stadtrat der drittgrößten Stadt Sachsens, Chemnitz, stellt mit Besorgnis fest, dass antide-mokratische, antipluralistische, menschenfeindliche und rechtsextremistische Einstellungen und Taten bis hin zu Gewalt in Chemnitz immer stärker offen zutage treten.
2. Vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion gewählter Repräsentant*innen reflektieren die Stadt-rät*innen und die Fraktionen kritisch die eigene politische Praxis auf mögliche Ursachen, wel-che passiv oder proaktiv eine Stärkung rechtsextremer Strukturen sowie den Vertrauensverlust in den notwendigen demokratischen Grundkonsens fördern.
3. Der Stadtrat erklärt für die Wahlperiode 20192024 daher fraktionsübergreifend, einen beson-deren Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Stärkung einer demokratischen Alltagskultur, den Schutz der Menschenrechte, von Minderheiten und Opfern von rechter Gewalt1 sowie das En-gagement gegen Ursachen und Folgen von Antisemitismus, Rassismus und extremer Rechte zu legen und das Vertrauen in demokratische Institutionen und die Wertschätzung von Vielfalt und eines respektvollen solidarischen Miteinanders wieder zu stärken.2
4. Hierfür wird die Stadtverwaltung beauftragt, der von der UNESCO gegründeten Initiative „European Coalition of Cities against Racism“ ECCAR3 beizutreten. Es ist zu prüfen, ob eine un-besetzte Stelle als verantwortliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden oder die Zuord-nung zu einer bestehenden Stelle erfolgen kann.
5. Die ECCAR Koordinierungsstelle wird beauftragt, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, Stadt-verwaltung, Ordnungsbehörden, Technischen Universität Chemnitz, Vereinen, Gewerben, den Stadträt*innen und weiteren städtischen, europäischen und globalen Akteur*innen geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die zu einer weiteren Erfüllung des 10 Punkte-Plans dienen sowie deren Evaluationen zu koordinieren.

BA_083_2020_BeschlussantragPDF-Datei (318,06 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis zum Ende dieses Jahres, einen Arbeitskreis „Wassersensible Stadtentwicklung“ einzuberufen und in die AG Masterplan Stadtnatur zu integrieren, mit dem Ziel, die Stadt besser auf Trockenperioden und Starkregenereignisse vorzubereiten.

BA_080_2020_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (134,8 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine analytische Übersicht über kurz‑, mittel- und voraussichtli-che langfristige Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie bislang getroffener Maßnahmen zu erar-beiten und hierauf gestützt ein Konzept mit entsprechenden Schlussfolgerungen für die künftige Ge-währleistung einer schnellen, gezielt datengestützten sowie ressortübergreifenden Intervention und Prävention zu ermöglichen.

BA_077_2020_BeschlussantragPDF-Datei (297,66 KB)

Die Stadtverwaltung legt im 1. Halbjahr 2020 dem Stadtrat einen Sozialreport für das Jahr 2019 vor. Dieser Report ist jährlich fortzuschreiben.

BA_076_2019_BeschlussantragPDF-Datei (200,48 KB)

Die Oberbürgermeisterin und der Beigeordnete für das Finanzwesen werden beauftragt, den Stadtrat in dessen Sitzung am 15.07.2020 über die konkreten Auswirkungen und faktisch erfolgten Maßnah-men in Vollziehung der am 12.05.2020 wegen der Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Minderein-nahmen nach § 28 Sächsische Kommunalhaushaltsverordung (SächsKomHVO) verhängten Bewirt-schaftungssperre zu informieren.

Finanziellen_und_haushaltwirtschaftlichen_Folgen_der_Corona-Pandemie_verantwortlich_begegnenPDF-Datei (300,18 KB)

Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt,
1) alle Stellungnahmen der Stadt in Beteiligungsverfahren bzgl. von Kommunalverbänden generell von den zuständigen Ausschüssen bestätigen zu lassen sowie
2) über die Beschlüsse und Schwerpunkte aus Verbandsversammlungen zeitnah den Stadtrat oder den thematisch zugeordneten Ausschuss zu informieren.

BA_069_2019_BeschlussantragPDF-Datei (193,11 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die mit der Beschlussvorlage B‑116/2020 beschlossene Unter-stützung der Caterer bei der Finanzierung zur Sicherung der Essensversorgung in Kindertageseinrich-tungen und Schulen in Höhe von 1,00 EUR je Mahlzeit bis zum Schuljahresende am 17.07.2020 fort-zusetzen.

Unterstuetzung_der_Caterer_bei_der_Finanzierung_zur_Sicherung_der_Essensversorgung_in_Kindertageseinrichtungen_und_SchulenPDF-Datei (295,02 KB)

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für die im öffentlichen Gesundheitsdienst der Stadt Chemnitz bestehenden Stellen für Ärzt*innen eine Bezahlung analog zum Tarifvertrag TV-Ärzte Chemnitz (Tarif-vertrag zwischen Marburger Bund und Klinikum Chemnitz gGmbH), mindestens jedoch analog zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) zu gewährleisten.
Die Eingruppierung ist analog zu gewährleisten, insbesondere die Eingruppierung der Amtsleitung sollte mindestens der eines Leitenden Oberarztes entsprechen.
Über die Umsetzung ist der Stadtrat spätestens im September 2020 zu informieren.

Bezahlung_im_oeffentlichen_GesundheitsdienstPDF-Datei (296,15 KB)

Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Ortschaftsräten die Verwendungs-ordnung für den Verfügungsfonds zu ändern.
Es ist zu prüfen, wie die Finanzierung von Einzelmaßnahmen auf einen Betrag von über 500,- € erwei-tert werden kann und welches der höchstmögliche Betrag ist.

Verfuegungsfonds_fuer_OrtschaftsraetePDF-Datei (304,34 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um wichtige Beratungs- und Lebenshilfeangebote aufrecht zu erhalten bzw. in ihrer notwendig veränderten Arbeitsweise zu unterstützen.

BA_050_2020_BeschlussantragPDF-Datei (359 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmen zu prüfen und bedarfsgerecht umzusetzen, die in der Stadt Chemnitz wirkende Vereine, Verbände und Initiativen vor existenzgefährdenden Auswirkungen und schweren finanziellen Folgen aus der Corona-Krise schützen.
Die Hilfsmaßnahmen sollen vor allem Vereine, Verbände und Initiativen aus allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen, die mit der Stadt Chemnitz Verträge unterhalten, von dieser Zuschüsse beziehen oder in der Stadt Chemnitz mit gemeinnütziger Wirkung tätig sind.
Bestehende Hilfsmaßnahmen des Bundes und des Landes sind dabei zu prüfen und vollumfänglich abzurufen.

BA_049_2020_BeschlussantragPDF-Datei (368,12 KB)

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, gegenüber der Sächsischen Staatsregierung und der Bundesregierung die Bereitschaft zu erklären, zunächst im Jahr 2020 je Quartal mindestens drei Kinder bzw. Eltern mit Kindern aus Flüchtlingslagern in Griechenland zusätzlich in Chemnitz aufzunehmen und damit Aufnahmeprogramme des Bundes und/oder des Landes aktiv zu unterstützen. Zum Jah-resbeginn 2021 legt die Verwaltung dem Stadtrat eine Vorlage zur Entscheidung über eine mögliche Fortsetzung des Aufnahmeprogramms vor.

BA_048_2020_BeschlussantragPDF-Datei (296,62 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtrat im III. Quartal 2020 zu informieren, welche Ergeb-nisse die Teilnahme der Stadt Chemnitz an dem vom Sächsischen Innenministerium zusammen mit acht sächsischen Modellkommunen ins Leben gerufenen Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) für die kommunale Kriminalprävention in unserer Stadt erbracht hat. Insbesondere soll eingeschätzt werden, wie sich der Auf- und Ausbau der kommunalen Präventionsstrukturen mit dem Ziel der breiten Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger entwickelt hat, welche sicherheits- und ordnungspolitischen Problemfelder für die Stadt identifiziert wurden, wie sich die Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalpräventiven Rat und dem Ordnungsamt bzw. den örtlichen Polizeibehörden aktuell vollzieht, ob bereits Auswirkungen auf das Kriminallagebild erkennbar sind und wenn ja, wel-che, wie sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadtordnungsdienst im Konkreten darstellt und welche Effekte die Zusammenarbeit mit der Staatsregierung, dem Landespräventivrat und ggf. anderen Modellkommunen innerhalb der ASSKomm bewirkt.

Ein_Jahr_Allianz_Sichere_Saechsische_Kommunen__ASSKomm__-_Bilanz_fuer_ChemnitzPDF-Datei (292,41 KB)

Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität bis Juli 2020, nach einer erfolgten Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbetreibenden und weiteren Akteurinnen und Akteuren, die auf dem Brühl aktiv sind, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Chemnitz für den Bereich „Brühl-Boulevard“, analog zur räumlichen Eingrenzung aus B‑236/2013, vorzulegen.

BA_040_2020_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (131,56 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Sachkostenzuschüsse für Kindertagesstätten in Freier Trägerschaft ab 1.7.2020 um durchschnittlich 10% zu erhöhen.
Dem Stadtrat ist in einer Informationsvorlage im Juni 2020 die Umsetzung des Beschlusses zu bestätigen.4

BA_039_2020_BeschlussantragPDF-Datei (193,55 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Sachkostenzuschüsse für Kindertagesstätten in Freier Trägerschaft ab 1.7.2020 um durchschnittlich 10% zu erhöhen.
Dem Stadtrat ist in einer Informationsvorlage im Juni 2020 die Umsetzung des Beschlusses zu bestä-tigen.

Finanzausstattung_von_Kindertagesstaetten_PDF-Datei (193,55 KB)

Der Stadtrat beschließt, zugunsten der Maßnahmen zur Förderung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (B328/2019) das dafür vorgesehene Budget um 97.000 Euro aufzustocken.

BA_026_2020_BeschlussantragPDF-Datei (199,96 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob nach Beendigung der Nutzung der ehemaligen Grundschule Borna (Wittgensdorfer Straße 121) als Auslagerungsobjekt dem Anliegen des Waldorfschulverein Chemnitz e. V. zum Erwerb des Grundstücks und zur Nachnutzung als Schulstandort nachgekommen werden kann. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist dies umzusetzen. Der Stadtrat ist in geeigneter Form zu informieren.

BA_010_2020_BeschlussantragPDF-Datei (194,46 KB)

Der Stadtrat fordert die Oberbürgermeisterin auf, sich im Sächsischen Städte- und Gemeindetag, im Regionalkonvent und gegenüber der sächsischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass kurz- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen sowie zur Erhöhung des Landeszuschusses ergriffen werden.

BA_006_2020_BeschlussantragPDF-Datei (199,68 KB)

Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, das Zentrenkonzept zu evaluieren und dies dem Stadtrat im ersten Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Evaluierungsschwerpunkte sind:
1) die Einbeziehung des kleinteiligen Einzelhandels mit vorrangig Waren täglichen Bedarfs in Verbindung mit Dienstleistungen für die Verträglichkeit von Neuansiedlungen und Flächenerweiterungen,
2) die Überprüfung der bestehenden bzw. die Neudefinierung von Suchräumen einschließlich der Betrachtung möglicher Lärm- und Verkehrsemissionen,
3) die Definierung eines Kriterienkataloges für die Neuansiedlung oder eines grundlegenden Umbaus von großflächigem Einzelhandel (z.B. Architektur, Versieglungsgrad, Begrünung, Einsatz alternati-ver Energien).
In die Entscheidungsfindung zu Pkt. 2 sind ansässige Bürgerplattformen bzw. ‑initiativen sowie be-troffene Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form einzubeziehen.

BA_003_2020_BeschlussantragPDF-Datei (196,97 KB)

2019

Die Stadt Chemnitz schließt sich dem Städteappell von ICAN (International Campaing to Abolish
Nuclear weapons) an und unterstützt damit den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die dazu notwenige Erklärung abzugeben.

BA_078_2019_Staedteappell_zum_Verbot_von_AtomwaffenPDF-Datei (199,33 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kriterien für das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt zu evaluieren.
Weiterhin soll die Stadtverwaltung prüfen, inwieweit die Öffnungszeiten nutzerfreundlicher und flexibler gestaltet werden können.
Das Prüfergebnis und die daraus ableitenden Schlussfolgerungen und Maßnahmen sind dem Stadtrat bis April 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

BA_075_2019_AEdE_WeihnachtsmakrtPDF-Datei (33,94 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtrat im II. Quartal 2020 mittels einer Informationsvorlage über die Umsetzung der Aufgabenstellungen für die Polizeibehörden von Chemnitz aus dem neuen Sächsischen Polizeibehördengesetz vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389), namentlich betref-fend den Informationsaustausch und das Zusammenwirken der Polizeibehörden mit dem Polizeivoll-zugsdienst bei der Gefahrenabwehr und zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprä-vention), zu informieren und dabei eventuelle Auswirkungen auf die vom Stadtrat 2016 beschlossene Konzeption des Stadtordnungsdienstes darzustellen.

BA_072_2019_Umsetzung_SaechsPolizeibehoerdengesetzPDF-Datei (198,66 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Übersicht zum Thema befristete Arbeitsverträge in der Stadtverwaltung und in Eigenbetrieben zu erstellen.

Die Übersicht ist dem Stadtrat in einer Informationsvorlage im II. Quartal 2020 vorzulegen.

Weiterhin wird die Oberbürgermeisterin damit beauftragt, sich sowohl in der Stadtverwaltung als auch gegenüber den Eigenbetrieben der Stadt Chemnitz dafür einzusetzen, dass beim Abschluss bzw. der Verlängerung von Arbeitsverträgen sachgrundlose Befristungen nicht mehr angewandt werden bzw. Befristungen generell nur im notwendigen Maße erfolgen.

BA_071_2019_AEdE_Befristete_ArbeitsvertraegePDF-Datei (36,83 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung ab 01.01.2021 wie folgt zu ändern:
§ 3 Steuerbefreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
1. Hunde, die aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz den Vertrag über die Verwahrung von Tieren abgeschlossen hat, aufgenommen werden. Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.

BA_070_2019_Hundesteuersatzung_Steuerfreiheit2JahrePDF-Datei (194,61 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept „Städtepartnerschaften“ zu erarbeiten, welches folgende Prämissen  enthalten soll:

  • Übersicht über die Aktivitäten der Stadtverwaltung sowie aller gesellschaftlicher Initiativen im Zusammenhang mit allen Städtepartnerschaften im Zeitraum 2014 bis 2019 sowie geplante Aktivitäten ab 2020 (hierbei sind insbesondere die Begegnungen zwischen jungen Menschen bis 27 Jahre herauszuarbeiten),
  • bereitgestellte und beanspruchte finanzielle Mittel
  • Erläuterung und Analyse von Vernetzungsaktivitäten der Stadt und gesellschaftlicher Initiativen unabhängig von Städtepartnerschaften
  • Konzepte zur Intensivierung der bestehenden Städtepartnerschaften unter der Prämisse der Einbeziehung der Stadträtinnen und Stadträte sowie Darstellung der notwendigen finanziellen Mittel
  • Vorschläge für das Anstreben weiterer Städtepartnerschaften, die sich aus den erläuterten Vernetzungsaktivitäten ergeben sowie mit einer Stadt in Israel

BA-063_2019_StaedtepartnerschaftenPDF-Datei (75,77 KB)

 

Der Stadtrat beauftragt die VenwaItung bis 31.12.2019 die Förderung für eine Stelle für Klimaschutz im Rahmen der Kommunalrichtlinie zurnFörderung von Klimaschutzprojekten zu beantragen.

201911-27_AEdE_Klimaschutzmanagement_Chemnitz_BA-060_2019PDF-Datei (25,02 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, ein 30-€-Monats- bzw. 365-€-Jahresticket für Alle in der Tarifzone 13 des VMS zu prüfen. Bis Juli 2020 sind dem Stadtrat Szenarien für eine mögliche Einfüh-rung dieser zum Fahrplanwechsel 2021 vorzulegen, die
entsprechend der bisherigen Erfahrungen aus anderen Kommunen in Europa Auswirkungen auf eine Entwicklung der NutzerInnen,
daraus resultierende notwendige finanzielle Zuschüsse an die CVAG für das 30-€-Monats- und das 365-Jahresticket,
ggf. notwendige Anpassungen für das Ziel unterstützender Maßnahmen (z.B. Parkraumkon-zept) und
die Prüfung auf Fördermittel
beinhalten.

BA_055_2019_365-Euro-Jahresticket_01PDF-Datei (198,99 KB)

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Klapperbrunnen ab 2021 zu sanieren und die dafür notwendigen Mittel in Haushalt 2021/22 einzustellen.
2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen den „Klapperbrunnen“ in das Freiraumkonzept des Innenstadtcampus (Schillerplatz/ Aktienspinnerei) einzubinden. Hierüber ist der Planungs‑, Bau- und Umweltausschuss in geeigneter Weise regelmäßig zu unterrichten.

BA_042_2019_Aenderungsantrag_SPD_Fraktion_Fraktion_DIE_LINKE_Fraktion_BUeNDNIS_90_DIE_GRUeNENPDF-Datei (31,75 KB)

Der Stadtrat beschließt in Ergänzung zu B‑100/2019 die entgelt- und gebührenfreie Flächennutzung für öffentliche Veranstaltungen im Kultur‑, Sport- und Freizeitbereich auch für Flächen außerhalb des in B‑100/2019 bezeichneten Gebietes, sofern diese geeignet sind, Standortattraktivität und Aufenthaltsqualität in Chemnitz zu fördern. Als geeignet gelten alle öffentlichen Veranstaltungen. Dies gilt für den Zeitraum vom 01.01.201931.10.2019. Verwaltungsgebühren sowie Strom- und Wasserkosten sind von diesem Beschluss ausge-nommen.

BA_034_2019_BeschlussantragPDF-Datei (199,61 KB)

Der Stadtrat beschließt, aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges dieses bedeutenden historischen Ereignisses am 8. Mai 2020 mit ihm angemessenen Veranstaltungen, darunter auf dem Sowjetischen Friedhof, unter Einbeziehung von Vertretern der Anti-Hitler-Koalition, zum Beispiel von Jugenddelegationen aus den Chemnitzer Partnerstädten, sowie den Organisatoren der bisherigen Gedenkveranstaltungen, zu gedenken.

BA_033_2019_BeschlussantragPDF-Datei (196,24 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Entwicklungskonzept zur Steigerung der Teilhabe an Weiterbildung für alle Bevölkerungsgruppen in der Stadt Chemnitz, insbesondere für Menschen mit Behinderung, sowie unter Einbeziehung von Schwerpunkten pädagogischer, organisatorischer und struktureller Anforderungen zu erarbeiten.

BA_031_2019_BeschlussantragPDF-Datei (195,8 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Angaben aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung und des Winterdienstkonzeptes (Straßenverzeichnis) spätestens bis zur nächsten Aktualisierung der Satzung/ des Konzeptes in geeigneter Weise in den Themenstadtplan der Stadt Chemnitz sowie ins Geo-Informationssystem – „GeoMaps“ – einzuarbeiten.
Ähnlich wie bei anderen Themen soll es den Nutzer durch das Aufrufen des entsprechenden Menüpunktes möglich sein, auf einen Blick die Reinigungsklassen, Reinigungshäufigkeiten sowie die Regelungen für den Winterdienst zu erkennen.

BA_030_2019_BeschlussantragPDF-Datei (200,63 KB)

Die Verwaltung wird beauftragt die Sondernutzungsgebührenregelungen für die Außengastronomie (vgl. B‑048/2019) zunächst für das Jahr 2019 im gesamten Stadtgebiet zur Anwendung zu bringen. Über die Fortführung der Regelung in den Folgejahren ist im Verwaltungs- und Finanzausschuss im IV. Quartal 2019 zu beraten.

BA_029_2019_BeschlussantragPDF-Datei (195,28 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung der Straßenbaumkonzeption B‑022/2017 in geeigneter Form im öffentlichen Teil des Planungs‑, Bau- und Umweltausschusses Rechenschaft ab-zulegen. Bestandteil dieser Vorlage ist ein Pflanzbericht. Dies soll bis Juni für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr erfolgen – beginnend im Juni 2020.

BA_027_2019_BeschlussantragPDF-Datei (199,58 KB)

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung:
1. ein Spendenkonto für Baumneupflanzungen einzurichten. Die eingezahlten Gelder sind zweckge-bunden zur zusätzlichen Begrünung zu verwenden.
2. In Zusammenhang mit dem Spendenkonto für Baumneupflanzungen beim Grünflächenamt, ist eine umfassende Informations- und Werbekampagne durch die Stadtverwaltung durchzuführen, um den Chemnitzer*innen die Möglichkeit zu geben, selbst einen Beitrag zu mehr Lebensqualität in unserer Stadt zu leisten. Es soll dabei auch der Bürgerschaft und Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, ganz gezielt für Anpflanzungen auf bestimmten Flächen spenden zu können.
3. Es soll für die Spender*innen auch die Möglichkeit bestehen, nicht nur den Namen zu nennen, son-dern auch einen persönlichen Widmungstext zu verfassen z. B. anlässlich einer Geburt, Hochzeit, Ge-burtstag etc.
4. Baumpatenschaften können zudem für bereits bestehende Bäume abgeschlossen werden. Das Patenamt umfasst dabei bestimmte Aufgaben wie z. B. Gießen bei jungen Bäumen, Bodenlockerung, Bepflanzung der Baumscheiben und insbesondere auch die Beobachtung der Bäume, ob Schäden oder Beeinträchtigungen auftreten. Die Baumpflege, Düngung, Baumschnitt werden weiterhin vom Grünflächenamt übernommen. Die Patenschaft wird durch eine Urkunde dokumentiert.

BA_022_2019_BeschlussantragPDF-Datei (200,87 KB)

1. Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, den ASR zu beauftragen, die Ausstattung der betroffenen Stadtteile mit gelben Tonnen bis Anfang August abzuschließen und dort, wo dies nicht möglich ist, eine zwischenzeitliche Lösung für die Entsorgung der gelben Säcke zu organisieren.
2. Über die Entsorgung der gelben Säcke/gelben Tonnen 2019 ist im I. Quartal 2020 im Betriebsausschuss zu berichten, notwendige Änderungen der aktuellen Beschlusslage zu erörtern und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

BA_021_2019_Aenderungsantrag_DIE_LINKE_SPDPDF-Datei (33,7 KB)

BA_021_2019_BeschlussantragPDF-Datei (191,83 KB)

Zur Erreichung der Klimaschutzziele 2050 legt in Präzisierung und Aktualisierung des Beschlusses BA‑8/2007 der Stadtrat folgende Maßnahmen mit Gültigkeit für alle Vorhaben der Stadt fest.
Für alle Vorhaben der städtischen Unternehmen fordert der Stadtrat die kommunalen Gesellschaftervertreter auf, sich für die Umsetzung dieser Maßnahmen einzusetzen:
1. Bei allen Neubauten und komplexen Sanierungsmaßnahmen ist die Nutzung von Solarenergieanlagen zwingend im wirtschaftlich optimalen Umfang vorzusehen. Über Ausnahmen beschließt alleinig der Stadtrat bzw. dessen inhaltlich zugeordneter Ausschuss; bei den städtischen Unternehmen die jeweils entscheidungszuständigen Gremien.
2. Der Anteil von regenerativen Energien und der hocheffiziente Energieeinsatz für die Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden sind zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 stetig und deutlich zu erhöhen.
3. Die von der Stadtverwaltung entwickelten Mindeststandards bei Sanierung und Neubau von kommunalen Gebäuden sind zu e füllen.
4. Für den Einsatz regenerativer Energien bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt sowie der Kommunalbau GmbH ist in der betreffenden Produktuntergruppe ein mit den entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattetes zweckgebundenes Budget einzuordnen.

BA_017_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (36,2 KB)

Die StadtvenNaItung Chemnitz wird beauftragt:
1. bei Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Chemnitz obligatorisch eine Fassadenbegrünung zu prüfen,
2. die Anerkennung von Fassadenbegrünung als Ausgleichsflächen für öffentliche und private Bauherren zu ermöglichen,
3. ein Förderprogramm für Fassadenbegrünung in Höhe von mind. 50.000 Euro pro Jahr möglichst beginnend mit dem Jahr 2021 zu erarbeiten.

BA_016_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (30,22 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Dezember 2019, ein Konzept für ein Azubi-Kulturticket zu erarbeiten und es dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

BA_014_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (38,83 KB)

Der Stadtrat beschließt:
1. Die Satzung des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz wird in § 6 (2) wie folgt ergänzt:
„Gemäß § 5 Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes gehören darüber hinaus
der Bürgermeister für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport,
die Kinderbeauftragte der Stadt Chemnitz,
zwei sachkundige Einwohner, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens 16 Jahre alt sind,
ein Vertreter der AG „Stadtelternrat der Kindertageseinrichtungen“
ein Vertreter der Sportjugend Chemnitz beim Stadtsportbund Chemnitz e. V.
als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an.“

BA_013_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (132,99 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen mindestens fünf kommunale Spielplätze beleuchtet werden können und dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2019 eine Informationsvorlage vorzulegen.
Dabei ist zu beachten, dass die Beleuchtung so auszurichten ist, dass die Spielgeräte auch bei Dunkelheit nutzbar und Laternen vorzugsweise mit Dämmerungsschalter auszustatten sind, damit eine Nutzung bis mindestens 20 Uhr möglich ist. Die Nutzung von Photovoltaik-Leuchten ist zu prüfen.

BA_011_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (34,08 KB)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hinsichtlich aller für das Stadtgebiet ausgewiesenen Hundewiesen im Einzelnen zu prüfen:
Errichtung von Einzäunungen in unmittelbarer Nähe zu Spielplätzen, Straßen, Radwegen, Straßenbahntrassen und anderen für Hunde sowie Passanten gefährlichen örtlichen Gege-benheiten
Verbesserung der Beleuchtung
Aufstockung der Anzahl der Müllbehälter
Aufbau von Mülltütenspendern
Anbringung weiterer Hinweisschilder zur Warnung der Fußgänger und Radfahrer und zur ein-deutigen Abgrenzung der Hundewiese
Errichtung und Verbesserung der Sitzmöglichkeiten
Weiterhin wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet aktiven Verei-nen und Initiativen, u. a. dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V., zu prüfen, ob und wo weitere Hundewiesen in Chemnitz erforderlich sind und eingerichtet werden können.

BA_008_2019_HundewiesenPDF-Datei (204,7 KB)

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 „Anschaffung, Aufstellung und Betrieb von Hundetoiletten“, BA-050/2015, umgehend, spätestens bis zum 30.04.2019, umzusetzen und dem Stadtrat die geforderte Übersicht vorzulegen.
2. Hinsichtlich der Einordnung in den „Haushaltsplan 2016“ für „entsprechende Finanzmittel für die Anschaffung, Aufstellung und den Betrieb von Hundetoiletten“ soll die Verwaltung einen Vorschlag zur Einordnung in den Haushalt 2019/20 bis April 2019 vorlegen.

BA_007_2019_HundetoilettenPDF-Datei (206,2 KB)

Der Stadtrat beschließt, an geeigneter Stelle am oder im Neuen Rathaus eine Gedenktafel für jene Chemnitzer Stadtverordnete anzubringen, die als Opfer des Nationalsozialismus während dieser Zeit ermordet wurden. Diese soll ein würdevolles Gedenken an jene Mitglieder ermöglichen.
Die Stadtverwaltung und das Stadtarchiv werden beauftragt, die Biographien der Stadtverordneten der Wahlperioden bis 1933 zu prüfen. Die als Opfer des Nationalsozialismus während dieser Zeit Ermor-deten sollen auf der Gedenktafel gewürdigt werden.

BA_005_2019_Gedenktafel_Opfer_des_NationalsozialismusPDF-Datei (204,72 KB)

1. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, bis 2021, die im Juni 2013 beschlossene Radverkehrskonzeption 2020 fortzuschreiben.
2. Der Beschlussvorlage der fortgeschriebenen Radverkehrskonzeption ist eine Beratungsvorlage vorzuschalten.
3. Zur Vorbereitung der Fortschreibung soll beginnend 2019 eine Evaluierung der Radverkehrskonzeption 2020 durchgeführt werden.
4. Bürgerinnen und Bürger, sowie fachspezifische Vereine und Verbände sind angemessen bei der Evaluierung und Vorlagenerarbeitung einzubeziehen.
5. Zukünftig soll die Evaluierung und Fortschreibung der Radverkehrskonzeption unter Beachtung der genannten Rahmenbedingungen der Punkte 2 bis 4 parallel zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgen.
6. Die Schaffung von Rad-Schnellverbindungen ist zu prüfen.

BA_004_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (34,54 KB)

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Struktur für Konfliktlösungen im öf-fentlichen Raum zu prüfen. In diesem sollen für das gesamte Stadtgebiet Hinweise zu wieder-kehrenden Konflikten im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Raumes erfasst, ei-ne erste Konfliktanalyse vorgenommen, Lösungsvorschläge erarbeitet und diese vor Ort mit den Bürgern umgesetzt werden. Dabei soll vordergründig die Einbeziehung bestehender Strukturen der Fachämter in der Stadt Chemnitz geprüft werden.
2. Die Prüfergebnisse einschließlich finanzieller und personeller Aspekte sind dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2019 vorzulegen.

BA_002_2019_Konfliktloesungen_im_oeffentlichen_Raum‑1PDF-Datei (203,36 KB)